Fernstudium
Berufsbetreuer

Bachelor Rechtliche Betreuung / Berufsbetreuuer anerkannt nach §5 Abs.2 BtRegV  | WINGS-Fernstudium
Katja Bengtsson-Schmidt

Katja Bengtsson-Schmidt

Ihre Ansprechpartnerin

+49 3841 753 - 7872 Anfrage per E-Mail +49 173 398 7344

Kosten und Finanzierung

Der Semesterbeitrag von 1.990 EUR umfasst alle Ihr Fernstudium Bachelor Rechtliche Betreuung betreffenden Leistungen:

  • Umfassendes Studienmaterial (Skripte, Fachliteratur, Probeklausuren, Übungsaufgaben)
  • Zugang zu Online-Bibliotheken (SpringerLink, WISO-Net, Statista)
  • Lernplattform myWINGS & Studien-App
  • Live-Tutorien
  • Online-Live-Vorlesungen in Form von seminaristischem Unterricht, an 1 – 3 Wochenenden im Semester

  • 1 – 2 Präsenzwochenenden im Semester an Ihrem Studienstandort
  • Variable Prüfungstermine an 16 Standorten
  • Bachelor-Thesis & Kolloquium
  • Persönliche Studienbetreuung

» Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Da die WINGS GmbH umsatzsteuerbefreit ist, wird keine MwSt. erhoben. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung.

10% Ermäßigung

Folgende Personengruppen erhalten 10 % Ermäßigung auf die Semesterbeiträge:

  • Mitglieder des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V
  • Mitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.
  • Mitglieder des Betreuungsgerichtstags e.V.
  • Alumni der WINGS

Ihr Fernstudium Rechtliche Betreuung zahlt sich aus

Der staatliche Hochschulabschluss "Bachelor of Arts (B.A.)" für Rechtliche Betreuung, hat für Sie natürlich auch finanzielle Vorteile im Hinblick auf die Vergütung Ihrer Betreuungstätigkeiten. Die Vergütung für Betreuer*innen ist in § 8 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt. Demnach steigt die Vergütung in Abhängigkeit mit den jeweiligen Kenntnissen des Betreuers und bemisst sich nach monatlichen Fallpauschalen. Diese Fallpauschalen sind in den Vergütungstabellen A bis C in der Anlage des VBVG festgelegt.  

  • Vergütungstabelle A  - es werden keine besonderen Kenntnisse gefordert (§ 8 II VBVG)
  • Vergütungstabelle B  - es wird eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert (§ 8 III Nr. 1 VBVG)
  • Vergütungstabelle C - es wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt (§ 8 III Nr. 2 VBVG)

Die finanziellen Vorteile lassen sich an einem „Standardbeispiel“ festmachen:
Der/die Betreute ist mittellos, mit eigener Wohnung, wird seit mehr als 24 Monaten betreut:

  • Vergütung nach Tabelle A » 105 EUR
  • Vergütung nach Tabelle B » 130 EUR
  • Vergütung nach Tabelle C » 171 EUR 

Daraus ließe sich (statistisch) eine monatliche finanzielle Verbesserung von A nach C um 62 % bzw. von B nach C um 31 % ableiten. Zusätzlich können Sie die Kosten für Ihr Fernstudium steuerlich geltend machen und evtl. die Studienzeit sogar noch verkürzen.

Deutschlandstipendium für Fernstudierende

Als WINGS Fernstudent können Sie sich für das Deutschlandstipendium der Hochschule Wismar bewerben (Laufzeit 12 Monate je 300 EUR/Monat, danach Neubewerbung erforderlich). Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig gewährt, also z.B. auch neben einer BAföG-Förderung. Über die Vergabe, bei welcher nicht nur gute Noten, sondern auch gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Leistungen und die soziale und familiäre Situation berücksichtigt werden, entscheidet die Hochschule, an der man studiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Seite Deutschlandstipendium.

Private Finanzierung

Unser Fernstudium ist auf die Bedürfnisse von Berufstätigen ausgelegt. So können Sie das Fernstudium neben dem Beruf absolvieren und erhalten Ihren finanziellen Spielraum. Der Staat fördert Ihre Weiterbildung durch individuelle Steuererleichterungen. Abhängig von Ihrem persönlichen Einkommen und Ihrer beruflichen Situation können Sie die Kosten Ihres Fernstudiums als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen und so teilweise erstattet bekommen. Für eine fundierte Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihr zuständiges Finanzamt.

Finanzierung über den Arbeitgeber

Viele Unternehmen unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter durch Freistellung oder finanzielle Unterstützung. Im Rahmen von individuellen Vereinbarungen gibt es die Möglichkeit Ihr Qualifizierungsziel in das Personalentwicklungskonzept zu integrieren. Ferner ist für Bundeswehrangehörige eine Förderung durch den BFD möglich.

Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Mehr dazu erfahren Sie hier und in unserem Finanzierungsratgeber Fernstudium mit folgenden Inhalten:

  • Steuern sparen im Fernstudium (Sonderausgaben, Werbungskosten)
  • Länderübergreifende Förderungen (BAföG, Bildungsprämie, Bildungskredit, Stipendien)
  • Länderspezifische Förderungen (Bildungsscheck, Qualischeck, Weiterbildungsscheck)
  • Förderung für Zeitsoldaten
  • Persönliche Studienberatung