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1. Juli 2024
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Wirtschaftsrecht

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M.
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht 

  • umfangreiche Kenntnisse im Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht 
  • wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah 
  • speziell auf Berufstätige zugeschnitten

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.)

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht 

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich

    • Nächster Studienbeginn:
      7. Oktober 2024

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • Bis zum 01.07.2024
      Frühbuchertarif:
      11.700 €

    • Kosten:
      12.900€

    • Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht war genau das Richtige für mich. Von den vermittelten Inhalten profitiere ich noch heute in meiner täglichen Praxis als Syndikusrechtsanwältin. Es waren zwei…

      Stephanie Wünnemann, LL.M.,
      Director Compliance & Legal, Sievert SE, Osnabrück

    • Der Umgang war super schnell sehr freundschaftlich. Wir waren ein großer Kurs, der dann richtig gut zusammengewachsen ist.

      Johannes Oeldorf, LL.M.,
      Bankenberater,
      VR Smart Finanz, Mannheim

    • Mir haben die Kursinhalte sehr gefallen. Ich fand es sehr praxisorientiert und ich konnte das Gelernte gleich im Unternehmen umsetzen.

      Insa Bollmann, LL.M.,
      Manager ESG Reporting,
      Hapag-Lloyd AG, Hamburg

      Inhalte des Studiums

      Sich ändernde Marktlagen und die dynamische Entwicklung der (europäischen) gesetzlichen Vorgaben bringen ständigen Handlungs- und Gestaltungsbedarf im Bereich des Wirtschaftsrechts mit sich. Wer den Anforderungen einer kompetenten Beratung gewachsen sein möchte, der braucht Kenntnisse in verschiedenen Disziplinen des Rechts. Dieser Studiengang schnürt ein wirtschafts- und steuerrechtliches Gesamtpaket, in dem viele Schnittstellen zu weiteren Spezialgebieten, insbesondere dem Insolvenzrecht, behandelt werden. Hier finden Sie die Inhalte des Studiengangs im Überblick:

      Einführung in das Wirtschaftsrecht

      1.1 Begrüßung und Einführung
      1.2 Einführung in das Steuerrecht
      1.3 Personengesellschaften und mittelbare Unternehmensbeteiligungen

      2.1  Kapitalgesellschaften: GmbH I
      2.2  Kapitalgesellschaften: GmbH II

      3.1  Kapitalgesellschaften: AG I
      3.2  Kapitalgesellschaften: AG II/KGaA/SE
      3.3  Grundlagen des Kapitalmarktrechts

      4.1  Grundlagen des europäischen und deutschen Kartellrechts
      4.2  Wirtschaftsstrafrecht
      4.3  Grundlagen des Konzernrechts
      4.4  Buchführung und Bilanz

      5.1  Vergaberecht
      5.2  Internationales und europäisches Gesellschaftsrecht
      5.3  Arbeitsrecht
      5.4  Finanzierung: Kredit, Kreditbesicherung und sonstige Instrumente der Unternehmensfinanzierung

      6.1  Einkommensbesteuerung
      6.2  Grundlagen des internationalen Steuerrechts
      6.3  Besteuerung von Personengesellschaften
      6.4  Grundlagen der Umsatzsteuer
      6.5  Besteuerungsverfahren
      6.6  Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Körperschaften/Gewerbesteuer

      7.1  Grundlagen des Insolvenzrechts
      7.2  Drittrechte/Sicherheiten
      7.3  Insolvenzarbeitsrecht
      7.4  Anfechtungsrecht

       

      8.1 Materielles Umwandlungsrecht
      8.2 Insolvenzplan und außergerichtlicher Restrukturierungsrahmen
      8.3 Gesellschaftsrechtliche Strukturierung
      8.4 Unternehmenskauf und Management
      8.5 Steuern in der Insolvenz
      8.6 Verwertung unbeweglichen Vermögens/Zwangsverwaltung
       

      Termine des Studienjahrgangs 2024/2025

      • Vorschalttag6.+7. September 2024für Ökonominnen und Ökonomen (online)
      • 1. Term7.-11. Oktober 2024
      • 2. Term28.-30. November 2024+ Klausur
      • 3. Term16.-18. Januar 2025
      • 4. Term20.-22. Februar 2025+ Klausur
      • 5. Term13.-15. März 2025
      • 6. Term10.-12. April 2025+ Klausur
      • 7. Term15.-17. Mai 2025
      • 8. Term12.-14. Juni 2025+ Klausur
      • 9. Term10.-12. Juli 2025
      • 10. Term14.-16. August 2025+ Klausur
      • 11. Term11.-13. September 2025
      • 12. Term6.-8. November 2025+ Klausur
      • 13. Term8.-10. Dezember 2025+ Präsentationsprüfung
      • 14. Term7.-10. Januar 2026+ Klausur
      • 15. Term5.-7. Februar 2026
      • 16. Term7. März 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Lehrende

        Das Executive Board


        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität des Studiengangs und legt die strategische Ausrichtung fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.
         

        • Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)
          POELLATH, München, Vorsitzender

        • Prof. Dr. Lutz Aderhold
          Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund

        • Prof. Dr. Anna Helena Albrecht
          Universität Potsdam

        • Stefan Meyer
          PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Lübbecke

        • Prof. Dr. Joachim Englisch
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Lehrenden  zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen, aus Banken, Unternehmensberatungen, Finanzgerichten sowie national und international agierenden Kanzleien. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.

        • Dr. Martin Alberts
          Aulinger Rechtsanwälte, Essen

        • Prof. Dr. Anna Helena Albrecht
          Universität Potsdam

        • Dr. Alexander Bardenz
          Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Dr. Sascha Bleschick
          Richter am Finanzgericht Münster

        • Dr. Christoph Bode
          Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt a.M.

        • Dr. Dirk Busch, MBA
          Hengeler Mueller, Düsseldorf

        • Golo Busch
          Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund

        • Prof. Dr. Mark Deiters
          Universität Münster

        • Christina Denker
          bdp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Essen

        • Prof. Dr. Joachim Englisch
          Universität Münster

        • Katharina Franitza
          CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

        • Dr. Martin Gerding
          Glade Michel Wirtz, Düsseldorf

        • Dr. Harald Gesell
          Oppenhoff, Köln

        • Dr. Stefanie Hüsken
          bdp Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Essen

        • Tobias Jäger
          POELLATH, München

        • Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBA
          Universität Augsburg

        • Dr. Cornelius Kruse, LL.M.
          Aulinger Rechtsanwälte, Bochum

        • apl. Prof. Dr. Lutz Lammers
          Finanzgericht Berlin-Brandenburg

        • Dr. Carsten Lange
          Kapp, Ebeling & Partner, Hannover

        • Thorben Langhinrichs
          BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Hamburg

        • Dr. Stephan Löwisch, LL.M.
          Aulinger Rechtsanwälte, Bochum

        • Stefan Meyer
          PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Lübbecke

        • Philipp Mohr, LL.M.
          Pauly & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn

        • Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA
          Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund

        • Maren Muke, LL.M. (UWE Bristol)
          BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Hamburg

        • Dr. Kay-Uwe Neumann
          POELLATH, München

        • Alexander Oberreit
          BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Hamburg

        • Dr. Olaf Otting
          Otting Zinger Rechtsanwälte PartG mbB, Hanau

        • Dr. Carsten A. Paul, LL.M.
          LMPS Rechtsanwälte PartG mbB, Düsseldorf

        • Ulrich Peters, LL.M.
          Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dortmund

        • Dr. Stefan Pichler, EMBA
          Finanzgericht Münster

        • Dr. Roland Pohl
          Amtsgericht Bielefeld

        • Dr. Alexander Retsch
          GLADE MICHEL WIRTZ, Düsseldorf

        • Dr. Ruth Rigol
          PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Köln

        • Dr. Oliver Rode, LL.M. Taxation
          Richter am Finanzgericht Düsseldorf

        • Dr. Georg Roderburg
          Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Düsseldorf

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Dr. Sebastian Sandhaus, LL.M.
          S&G Sandhaus Grodnio Rechtsanwälte Notare, Lingen (Ems)

        • Friedemann Schade
          BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin

        • Prof. Dr. Alexander Scheuch
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Dr. Tobias Schneider
          Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, München

        • Dr. Günter Seulen
          Oppenhoff, Köln

        • Dr. Rainer Velte
          Heuking, Düsseldorf

        • Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)
          POELLATH, München

        • Dr. Christoph von Eiff, EMBA
          CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

        • Dr. Tim Fabian Walter
          Hengeler Mueller, Düsseldorf

        • Dr. André Wehner
          PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Bielefeld

        • Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.)
          SIIW SachverständigenInstitut für Insolvenz- und Wirtschaft, Adorf

        • Dr. Nora Zabel
          CMS Hasche Sigle, Düsseldorf

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namhaften Unternehmen und Kanzleien: 

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.)

        • 8 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Präsentationsprüfung
          (Modul 7)
           

        • Masterarbeit
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
        • Für diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht anstreben, zzgl.: eine dreistündige Klausur im Rahmen des Zusatzkurses

        • Obligatorische Studienleistung in Modul 7
        • Durchspielen eines Insolvenzverfahrens
        • Interdisziplinäre Gruppenarbeit: Lösungen, Strategien und Arbeitsprozesse werden in Gruppen selbstständig erarbeitet und anschließend vorgestellt.
        • Die Note fließt nicht mit in die Gesamtnote ein.

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden wahlweise unterjährig oder am Ende des Studiengangs statt
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen. 

        Die Note der Zusatzklausur, die im Rahmen des Fachanwaltskurses geschrieben wird, fließt nicht mit in die Gesamtnote ein.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts aus, können sich von Ihren Mitbewerberinnen und Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie nach Absolvieren unseres kostenlosen Zusatzkurses das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht. 

        Kosten

        Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2024 einen Nachlass in Höhe von 1.200 €!

        Frühbucher­tarif

        11.700 €

        bis zum 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 3.900 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        12.900 €

        nach dem 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.300 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
        • für Bewerberinnen und Bewerber mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss: rechtliche Grundkenntnisse empfohlen
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        • Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 1.200 € bis 1. Juli 2024
        • Bewerbungsfrist: 15. Juli 2024 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Juli 2024 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)

        Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen.

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        • Anmeldeformular  (auch per E-Mail möglich)
        • Tabellarischer Lebenslauf (auch per E-Mail möglich)
        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses (per Post). Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder die Ausstellungsbehörde der Urkunde. 
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables (auch per E-Mail möglich)

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 317,48 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an. 
         

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Unternehmen, Kanzleien, Banken sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Rechtsanwältin Nina Israel

        Tel.: +49 251 62077-13
        Mail: nina.israel[at]jurgrad.de