Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Informationen für Studienplatzbewerber

Das Institut für Psychologie bietet derzeit vier Studiengänge an:

  • Psychologie im Ein-Fach-Bachelorstudiengang (180 LP)
  • Psychologie im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang (60 LP)
  • konsekutiver Masterstudiengang Psychologie (120 LP)
  • konsekutiver Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie(120 LP)

Alle Studiengänge unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, die Immatrikulation in das erste Fachsemester erfolgt jeweils zum Wintersemester. Nachfolgend finden Sie, getrennt für die vier Studiengänge, Informationen zum Studienablauf sowie zu Zulassungs- und Bewerbungsfragen.

Bachelor Psychologie 180 LP

Dieser Studiengang ist der aktuelle "Vollzeit-" Psychologie-Studiengang, man studiert ein Fach, nämlich Psychologie. Der Studiengang ist  konzipiert für eine Studiendauer von sechs Semestern.

Informationen zum Studienablauf

Empfehlungen für den Studienablauf BSc Psychologie 180 LP (ab Immatrikulationsjahrgang WS 20/21)

Empfehlungen für den Studienablauf BSc Psychologie 180 LP (ab Immatrikulationsjahrgang WS 20/21)
Studienablaufempfehlung_Bachelor180_abSoSe2023.pdf (153,9 KB)  vom 31.08.2023

Modulhandbuch BSc Psychologie 180 LP:

Äquivalenztabelle Module Bsc Psychologie 180 LP und Inhalte Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Aequivalenztabelle Bachelor180 und PsychThAppr.pdf (191 KB)  vom 20.06.2023

Studien- und Prüfungsordnung:

Informationen zur Bewerbung

Die Bewerbung zum Psychologiestudium erfolgt nicht direkt bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Stattdessen erfolgt die Bewerbung über das sog. Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV), siehe DoSV.  Vergleiche auch: hochschulstart.de   

Informationen zum Auswahlverfahren

Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens  
für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und Teilstudiengänge
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (RAO)

Informationen zu Auswahlgrenzen (NC)

Die Auswahlgrenzen werden jedes Jahr neu bestimmt und hängen von der Bewerberlage ab. Deshalb ist es nicht möglich, den künftigen NC in Psychologie exakt vorherzusagen. Zur Orientierung kann man jedoch die  Grenzen der letzten Zulassung in der Studiengangsbeschreibung    heranziehen.

Gerüchte zum Auswahlverfahren

Immer wieder tauchen die gleichen Fehlinformationen zum Auswahlverfahren auf.

Es gibt eine Verrechnung der Wartezeit mit der Abiturnote, nach dem Motto: Pro Wartesemester verbessert sich die Abiturnote um ein paar Zehntel. Falsch! Richtig ist: Bei der aktuellen Bewerbung hat man eine Abiturnote und eine Wartezeit. Ist die Abiturnote schlechter als der Grenzwert und die Wartezeit geringer als der Grenzwert, so erhält man keinen Studienplatz. Beispiel: Die Auswahlgrenze liege bei Abinote 1.2 und 7 Semestern Wartezeit. Ein Bewerber A habe eine Abinote von 1.2 und 0 Semester Wartezeit. Bewerber A erhält einen Studienplatz. Ein Bewerber B habe eine Abinote von 1.3 und 6 Semester Wartezeit. Er erfüllt keines der Kriterien und erhält somit keinen Studienplatz.

Einschlägige Praktika oder Ausbildungen vor dem Studium erhöhen die Chancen auf einen Studienplatz. Auch das ist falsch. Die Zulassungskriterien für den Studiengang Psychologie an der MLU (sowohl 180 LP als auch 60 LP) sehen keine Berücksichtigung solcher Vorerfahrungen vor.

Man kann seine Chancen auf einen Studienplatz durch ein Auswahlgespräch verbessern. Nein, kann man nicht. Es finden keine Auswahlgespräche statt.

Allerdings kann man seine Chancen erhöhen, wenn man einen der in der Rahmenordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge und Teilstudiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (RAO) (s. o.) für die Psychologie genannten Preise errungen hat.

Bachelor Psychologie 60 LP

Dieses Studienprogramm ist vorgesehen für die Kombination mit einem anderen Fach, das dann einen Umfang von 120 LP hat. Denkbar wäre z.B. 120 LP Wirtschaftswissenschaften + 60 LP Psychologie oder 120 LP Soziologie + 60 LP Psychologie..

Der Abschluss dieses Studienprogramms ermöglicht keine Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Psychologie (120 LP) in Halle.

Der Abschluss ermöglicht auch keine Aus- oder Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeuten:in.

Informationen zum Studienablauf

Informationen zum Zulassungsverfahren

Das Studienprogramm Bachelor Psychologie 60  LP ist zulassungsbeschränkt, die Auswahl erfolgt nach den Kriterien

Die Bewerbung für den Studiengang erfolgt über das Immatrikulationsamt.

Informationen zu Auswahlgrenzen (NC)

Die Auswahlgrenzen werden jedes Jahr neu bestimmt und hängen von der Bewerberlage ab. Deshalb ist es nicht möglich, den künftigen NC in Psychologie exakt vorherzusagen. Zur Orientierung kann man jedoch die  Grenzen der letzten Zulassung in der Studiengangsbeschreibung    heranziehen.

Master Psychologie 120 LP

Der Master-Studiengang ist ein konsekutiver Studiengang und setzt einen Bachelor Psychologie 180 LP voraus. Der Studiengang startete im WS 2009/2010 erstmals.

Informationen zum Studienablauf

Bewerbungs- und Zulassungsordnung für das Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Informationen zum Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Master-Studiengang setzt einen Bachelor-Abschluss in Psychologie (180 LP) [oder äquivalent] voraus. Das Bewerbungsverfahren (inkl. notwendiger Formulare, Liste der Unterlagen,  etc.) ist beim Immatrikulationsamt in der aktuell gültigen Fassung beschrieben.

Man lese bitte auch die folgende Ordnung:

Master Klinische Psychologie und Psychotherapie 120 LP

Der Master-Studiengang st ein konsekutiver Studiengang und setzt einen Abschluss in einem fachlich einschlägigen Bachelorstudium  an einer Hochschule i. S. d. § 9 Absatz 1 Satz 2 PsychThG im Bereich  Psychologie im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten und einer  Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern voraus. Der Studiengang startete im WS  2023/2024 erstmals.

Informationen zum Studienablauf

Studien- und Prüfungsordnung gültig ab dem Wintersemester 2023/2024


Empfehlungen zum Studienablauf:

Empfehlungen Studienablauf Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (120 LP)
Studienablaufempfehlung_Master120-KliPP_2023.pdf (52,5 KB)  vom 19.09.2023

Modulhandbuch Master Klinische Psychologie und Psychotherapie (120 LP):

Studien- und Prüfungsordnung:

Bewerbungs- und Zulassungsordnung für das Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Informationen zum Zulassungsverfahren

Die Zulassung zum Master-Studiengang setzt einen Abschluss in einem fachlich einschlägigen  Bachelorstudium  an einer Hochschule i. S. d. § 9 Absatz 1 Satz 2  PsychThG im Bereich  Psychologie im Umfang von mindestens 180  Leistungspunkten und einer  Regelstudienzeit von mindestens sechs  Semestern [oder äquivalent] voraus. Das Bewerbungsverfahren (inkl. notwendiger Formulare, Liste der Unterlagen,  etc.) ist beim Immatrikulationsamt in der aktuell gültigen Fassung beschrieben.

Eine fachspezifische Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für diesen Studiengang ist IN ARBEIT.
Bei diesbezüglichen Fragen kontaktieren Sie übergangsweise bitte Frau (Tel.: +49 345 55 24360).

Spezielle Fragen zur Bewerbung und Zulassung

Mit Fragen zur Bewerbung und Zulassung zum Psychologie-Studium wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Oder Sie schauen auf den Web-Seiten des Immatrikulationsamtes vorbei.

Studienortwechsel und Quereinstieg

Einstufungsbescheid

Studieren Sie bereits Psychologie an einer anderen Universität und wollen nun an die Martin-Luther-Universität  wechseln (Studienortwechsel) oder studieren Sie ein anderes Fach und  wollen nun in den Studiengang Psychologie in Halle wechseln, so  benötigen Sie einen Einstufungsbescheid (auch wenn Sie z. B. von BSc Psychologie 60 LP auf BSc Psychologie 180 LP wechseln wollen).

Der Erhalt eines Einstufungsbescheid muss beim Studien- und Prüfungsausschuss schriftlich beantragt werden. Welche Unterlagen hierfür einzureichen sind, welche Fristen zu beachten sind etc. erfahren Sie aus dem folgenden PDF-Dokument.

Informationen zum Einstufungsbescheid
Erhalt_Einstufungsbescheid.pdf (79,2 KB)  vom 03.07.2020

Das Formular "Einstufungsbescheid" zum Eintragen Ihrer persönlichen Daten finden Sie auf der entsprechenden Seite des Immatrikulationsamtes unter https://www.verwaltung.uni-halle.de/dezern2/forms/einstufungsbescheid.pdf. Beachten Sie bitte, dass am Institut für Psychologie nicht das Prüfungsamt, sondern der Prüfungsausschuss für den Einstufungsbescheid zuständig ist.

Anrechnung von Studienleistungen, die an anderen Universitäten/Hochschulen bzw. in anderen Studiengängen erbracht wurden

(dies betrifft ausschließlich Studierende, die an der Universität Halle bereits im Studiengang Psychologie immatrikuliert sind)

Sind Sie in einem der Studiengänge Psychologie (180 LP-BSc/120 LP-MSc) oder im Studienprogramm (60 LP-BSc) immatrikuliert und haben an einer anderen Universität/Hochschule oder in einem anderen Studiengang Leistungen erbracht, die Sie für Ihr Studium der Psychologie an der Universität Halle angerechnet bekommen wollen, benötigen Sie einen Anrechnungsbescheid.

Das entsprechende Formular zur "Modulleistungsanerkennung" laden Sie bitte auf den Seiten des Prüfungsamtes herunter.

Tragen Sie die bisher erbrachten Leistungen ein und das Modul, für die Sie diese anerkannt bekommen wollen (der Modultitel ist dem Modulhandbuch Psychologie (BSc/MSc) der Universität Halle zu entnehmen). Gehen Sie dann mit den originalen Leistungsnachweisen zum jeweiligen Modulverantwortlichen. Dieser prüft, ob die bisherigen Leistungen anerkannt werden können, ob eventuelle Leistungen für den Abschluss des Moduls noch fehlen und unterschreibt. Wenn Sie für alle Module, die Sie anerkannt bekommen wollen, eine Unterschrift des Modulverantwortlichen haben, benötigen Sie noch abschließend die Unterschrift des/der Prüfungsausschussvorsitzenden. Hierfür hinterlegen Sie das ausgefüllte Formular "Anrechnungsbescheid" und die entsprechenden Leistungsnachweise im Sekretariat des/der Prüfungsausschussvorsitzenden. Nach Prüfung des "Anrechnungsbescheid" wird dieser wieder im Sekretariat zur Abholung hinterlegt. Die Sekretärin schickt Ihnen an die im "Anrechnungsbescheid" angegebene E-mail-Adresse eine Information, dass alles zur Abholung bereit liegt.

Für die Anrechnung von ASQ-Leistungen ist nicht der Prüfungsausschuss Psychologie verantwortlich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Internet-Seiten des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät I.

Weiteren Informationen zum Studienortwechsel und Quereinstieg

Weiteren Informationen zum Studienortwechsel oder Quereinstieg finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes, z. B. unter https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/bewerbung/hohe-fs/

Zweitstudium

Interessieren Sie sich für ein Zweitstudium, dann sind die Informationen des Immatrikulationsamtes unerlässlich: https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/bewerbung/zweitstudium/. Sollten Sie wissenschaftliche Gründe für ein Zweitstudium geltend machen wollen, so benötigen Sie ein Gutachten des Instituts für Psychologie. Wenden Sie sich deshalb bitte per E-Mail mit Ihrer Begründung/Motivation und eventl. Abschlusszeugnissen an .


Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiterführende Informationen

StudyPhone – Winterpause

Illustration StudyPhone

Illustration StudyPhone

Unser Mail- und Telefonservice macht jetzt Winterpause. Für Fragen zum Einstieg ins Studium und zur Orientierung an der Uni sind wir Studienbotschafter*innen ab sofort über unsere Erstigruppe bei Facebook oder per Mail erreichbar.

Die Universität bleibt natürlich auch weiter ansprechbar:



Wir freuen uns auf das StudyPhone 2024.


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