Englisch Lehramt an Grundschulen, modularisiert

Allgemeine Informationen

Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen
Umfang 35 LP
Regelstudienzeit 8 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
NC-Grenzwert 2023 2,4
Grenzwert Wartesemester 2023 2
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich nur auf die Fachinhalte von Englisch – die nur einen vergleichsweise kleinen Teil des Studiums für das Lehramt an Grundschulen ausmachen. Informieren Sie sich daher zusätzlich über alle fachübergreifenden „Bausteine“ sowie die anderen zu wählenden Fächer. Nur zusammen ergibt sich ein Gesamtbild über Ihr Studium und den Weg ins Berufsleben als Grundschullehrer*in.

In diesem Teil ihres Studiums erwerben angehende Lehrkräfte die fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und schulpraktischen Voraussetzungen zum Unterrichten des Grundschulfachs Englisch.

Studierende erwerben Kenntnisse der englischen Sprache und Literatur und lernen, dieses Wissen an Grundschulen optimal zu vermitteln. Dafür beschäftigen sie sich intensiv mit Modellen und Konzepten des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule (Unterrichtsplanung, Medieneinsatz, Evaluation, Reflexion etc.).

Struktur des Studiums

Im Lehramt an Grundschulen wird eine Kombination aus drei Fächern mit einem Gesamtvolumen von 120 Leistungspunkten (LP) studiert.

Deutsch und Mathematik sind pflichtgemäß als Unterrichtsfächer I und II zu belegen; das als Fach I gewählte wird dabei vertieft studiert (50 LP). Auf Fach II und das dritte Schulfach – im hiesigen Fall Englisch – entfallen jeweils 35 LP.

Hinzu kommen im allgemeinen Teil des Studiums weitere 120 Leistungspunkte, grob zusammengefasst für: Bildungswissenschaft, fächerübergreifende Grundschuldidaktik, Einblicke in Deutsch als Zweitsprache und Förderpädagogik, schulische und außerschulische Praktika, Schlüsselqualifikationen, wissenschaftliche Hausarbeit, Abschlussprüfung.

Angehende Förderschullehrer*innen, die Englisch als eins ihrer zwei Grundschulfächer (neben Mathematik oder Deutsch) gewählt haben, studieren dieses ebenfalls wie hier abgebildet mit 35 LP. Über das Fach hinaus setzt sich deren Studium grundsätzlich aber anders zusammen.

Studieninhalt

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.

Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Sprachpraxis I 5 1.o.2.
Einführung in die Didaktik des frühen Fremdsprachenunterrichts 5 2.
Basismodul: Literaturwissenschaft* 5 ab 3.
Basismodul: Sprachwissenschaft* 5 ab 3.
Basismodul: Kulturwissenschaft* 5 ab 3.
Sprachpraxis II 5 3.u.4.
Ziele und Methoden des Englischunterrichts in der Grundschule 5 5.
Themen- und aufgabenorientierte Gestaltung von Lehr- und Lernumgebungen 5 6.

* Zu wählen sind zwei der drei Basismodule.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Als fachspezifische Zugangsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen Englischkenntnisse, mindestens entsprechend dem Niveau B2 (oberer Bereich) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, durch

  • Abiturzeugnis* – im Durchschnitt der letzten vier Schulhalbjahre oder in der Abiturprüfung mindestens mit der Note gut (2,0 bzw. 11 Punkte) oder
  • einen der folgenden international anerkannten Sprachtests:
    • Cambridge ESOL: FCE (Firts Certificate in English) mit Note A;
    • Cambridge English: First (FCE) [First Certificate in English] mit der Note A;
    • TOEFL: iBT (Internet-based Test) mit einer Mindestpunktzahl von 80,
      TOEFL: Computer-based mit einer Mindestpunktzahl von 213,
      TOEFL: Paper-based mit einer Mindestpunktzahl von 550;
    • IELTS: mit einer Mindestnote von 6,0;
    • TELC [The European Language Certificates]: Niveau B2.

* Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben haben, weisen ihre Englischkenntnisse durch einen der oben genannten Tests nach.

Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.

Bewerbung/Einschreibung

Soll das Grundschulfach Englisch im Rahmen des Grundschullehramts studiert werden, so muss die Bewerbung für das Lehramt an Grundschulen erfolgen.

Soll das Grundschulfach Englisch im Rahmen des Förderschullehramts studiert werden, so muss die Bewerbung für das Lehramt an Förderschulen erfolgen.

Das Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren erläutern wir im gleichnamigen Kapitel des Haupteintrags Lehramt an Grundschulen.

Im Förderschullehramt gelten für den gesamten Studiengang unabhängig von der Wahl des Grundschulfachs diese Angaben.

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Dr. Andreas Günther

Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik

Franckeplatz 1
Haus 31
Raum: 107
06110 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23882

Maria Schönherr

Institut für Anglistik und Amerikanistik

Adam-Kuckhoff-Straße 35
Raum: 2.08
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23518

Prof. Dr. Carsten Albers

Institut für Anglistik und Amerikanistik

Adam-Kuckhoff-Straße 35
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23513

Dr. Oliver Golembowski

Institut für Anglistik und Amerikanistik

Adam-Kuckhoff-Straße 35
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23513

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Stand vom: 09.01.2024