Zugangsvoraussetzungen

Die hier beschriebenen Zugangsvoraussetzungen richten sich an Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Informationen für Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung finden Sie auf den Seiten "International".

1. Studium mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung berechtigt Sie zu einem Studium aller Studiengänge. Sie erlangen diese durch:

  • die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung
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  • ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium
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2. Studium ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Auch ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ist das Studium bestimmter Studiengänge möglich. Die folgenden Qualifikationen schaffen hierfür die Voraussetzung:

  • Beruflich Qualifizierte ohne Abitur/ohne Meisterprüfung
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  • Fachgebundene Hochschulreife
    Den Umfang der Studienberechtigung können Sie dem Reifezeugnis entnehmen.
  • Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt einen fachlich verwandten Studiengang zu studieren (vgl. Hochschulgesetz § 33 Abs. 1)

 

    Weitere Zugangsvoraussetzungen

    Bei den Lehramtsstudiengängen (Bachelor of Education) ist vor der Zulassung zum Studium der Fächer Sport, Bildende Kunst und Musik eine Eignungsprüfung erfolgreich abzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Fächer Sportwissenschaft und Kunstwissenschaft im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang, sowie für den Zertifikatsstudiengang Darstellendes Spiel.

    In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Vergabe der Studienplätze nach von der Hochschule definierten Auswahlkriterien.

    Informieren Sie sich in der Fächerübersicht über die aktuellen Zulassungsbeschränken und ggf. erforderliche Sprachkenntnisse.

    Für weiterbildende Studiengänge gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.