Internationale Bewerber*innen

Leitfaden für Bewerbung und Einschreibung

Bewerbung um einen Studiengang für internationale Studienbewerber*innen

  1. Wahl des Studiengangs
  2. Wann startet mein Wunschstudiengang?
  3. Von wann bis wann kann ich mich bewerben?
  4. Habe ich überhaupt eine Chance für den Studiengang zugelassen zu werden?
  5. Wie muss ich mich bewerben?
  6. Welche Dokumente muss ich im Bewerberportal von uni-assist bzw. der Hochschule hochladen?
  7. Wann muss ich den Nachweis über mein Grundpraktikum einreichen? (nur Bachelorstudiengänge)
  8. Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Bewerbung erhalte?

 

Einschreibung in einem Studiengang für internationale Studienbewerber*innen

  1. Bis wann muss ich mich persönlich an der Hochschule eingeschrieben haben?
  2. Wann beginnt das Semester? Wann beginnen die Vorlesungen?
  3. Muss ich ein Visum für Studienzwecke beantragen und welche Unterlagen benötige ich?
  4. Benötige ich einen Termin zur Einschreibung?
  5. Was muss ich zur Einschreibung an der Hochschule mitbringen?
  6. Wann bekomme ich einen Nachweis über meine Einschreibung?

 

Was muss ich nach meiner Ankunft in Kleve bzw. Kamp-Lintfort erledigen?

  1. Einschreibung an der Hochschule Rhein-Waal
  2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
  3. Eröffnung eines Bankkontos
  4. Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde

 

Wer hilft mir, wenn ich Fragen habe?

  1. zum Thema Wohnen
  2. zu Studentenjobs
  3. zu Stipendien und Finanzierung des Studiums
  4. zum Semesterticket
  5. zu meinem Studium
  6. zu allgemeinen Fragen, die meinen Aufenthalt in Deutschland betreffen

 

Bewerbung um einen Studiengang für internationale Studienbewerber*innen

1. Wahl des Studiengangs

  • passende Studieninhalte: Auf unserer Internetseite finden Sie eine Auflistung aller angebotenen Studiengänge unter Studiengänge und Modelle. Bitte lesen Sie sich die Beschreibungen der Studiengänge, die für Sie infrage kommen, aufmerksam durch. Die Curricula der Studiengänge finden Sie am Ende der Prüfungsordnungen.
  • Alternativen: Es ist möglich, sich auf mehrere Studiengänge zu bewerben. Sind Sie sich nicht sicher, welchen Studiengang Sie studieren möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich für mehrere Studiengänge zu bewerben und im Fall einer Zulassung nach Ihrer Ankunft an der Hochschule ein Beratungsgespräch wahrzunehmen.

 

2. Wann startet mein Wunschstudiengang?

  • nur zum Wintersemester
  • nur zum Sommersemester
  • zum Winter- und Sommersemester

Bitte klicken Sie auf Studiengänge und -modelle auf den entsprechenden Studiengang. Die Information finden Sie in der rechten Seitenleiste.

 

3. Von wann bis wann kann ich mich bewerben?



Sie finden alle Informationen zu den Bewerbungszeiträumen unter Bewerbungsverfahren. Die aktuellen Bewerbungsfristen werden dort bekannt gegeben, sobald das Bewerbungsportal geöffnet ist. Bitte beachten Sie, dass Fristen sich ändern können. Besuchen Sie deshalb regelmäßig unsere Homepage!

4. Habe ich überhaupt eine Chance für den Studiengang zugelassen zu werden?

Hierfür gibt es zwei entscheidende Faktoren:

  • nur Bachelorbewerbung: Hochschulzugangsberechtigung: Wenn Sie in Deutschland einen Bachelorstudiengang studieren möchten, müssen Sie eine Qualifikation nachweisen, die vergleichbar mit der deutschen Fachhochschulreife oder dem deutschen Abitur ist. Die Datenbank anabin und die Seiten des DAAD helfen Ihnen, Ihre Chancen besser einschätzen zu können.
  • nur Masterbewerbung: passender erster Studienabschluss: Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben möchten, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, die für den jeweiligen Studiengang gelten. Dies sind normalerweise ein fachlich passender erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelor), das Erreichen der Mindestnote für den gewünschten Studiengang und der Nachweis über die Sprachkenntnisse. Weitere Informationen finden Sie unter Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge und in den Prüfungsordnungen der Studiengänge.
  • Zulassungsbeschränkung: Ist mein Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt? Die gewünschte Information finden Sie unter Studiengänge und Modelle in der rechten Seitenleiste. Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, bedeutet dies, dass nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen vorhanden ist. Anhand eines Auswahlverfahrens wird nur eine bestimmte Anzahl an Bewerber*innen zugelassen. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerber*innen, die die Voraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie unter Bewerbungsverfahren für Bachelorstudiengänge.

 

5. Wie muss ich mich bewerben?

Alle internationalen Bewerber*innen müssen sich über uni-assist bewerben. Weitere Hinweise darauf, ob Sie zur Gruppe der internationalen Bewerber*innen gehören, finden Sie unter Punkt 4 der FAQ für Studienbewerber. Bei Fragen zum Bewerbungsprozess über uni-assist können Sie in den FAQ von uni-assist Hilfe finden.

 

6. Welche Dokumente muss ich im Bewerberportal von uni-assist bzw. der Hochschule hochladen?

nur Bachelorbewerbung:

  • Schulzeugnis
  • ggf. Hochschulaufnahmeprüfung *
  • ggf. Nachweise über Hochschulstudium *
  • Sprachtest **
  • APS-Dokument (nur Bewerber/innen aus China, der Mongolei, Vietnam und ab dem Wintersemester 2023/24 Indien)
  • Falls vorhanden: Bestätigung der erfolgreichen Prüfung der Bewerbungsmappe (nur Bewerber/innen für den Studiengang Information and Communication Design, B.A.)

* Ob diese Dokumente eingereicht werden müssen, hängt von der Wertigkeit Ihres Schulzeugnisses ab (siehe Punkt 3: Hochschulzugangsberechtigung)

** In welcher Sprache Ihr Wunschstudiengang unterrichtet wird, können Sie in der Studiengangsübersicht erkennen. Welche Zertifikate die Hochschule als Sprachnachweis akzeptiert, finden Sie in unseren FAQ für Studienbewerber/innen.

nur Masterbewerbung:

  • Bachelorzeugnis mit Notenübersicht und Notensystem
  • falls Ihr Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, Ihre Notenübersicht, aus welcher der Abschluss des Studiums hervorgeht
  • falls vorhanden: Diploma Supplement
  • falls vorhanden: Modulhandbuch
  • Sprachtest *
  • APS-Dokument (nur Bewerber/innen aus China, der Mongolei, Vietnam und ab dem Wintersemester 2023/24 Indien)
  • weitere Zulassungsvoraussetzung gemäß der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs (siehe: Masterstudiengänge | Hochschule Rhein-Waal (hochschule-rhein-waal.de)

* In welcher Sprache Ihr Wunschstudiengang unterrichtet wird, können Sie in der Studiengangsübersicht erkennen. Welche Zertifikate die Hochschule als Sprachnachweis akzeptiert, finden Sie in unseren FAQ für Studienbewerber/innen.

 

7. Wann muss ich den Nachweis über mein Grundpraktikum einreichen? (nur Bachelorstudiengänge)

Den Nachweis über das absolvierte Grundpraktikum für Bachelorstudiengänge müssen Sie spätestens vor der Rückmeldung zum 4. Semester bei Ihrer Fakultät zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung abgegeben haben.

Weitere Informationen zur Anerkennung des Grundpraktikums finden Sie in den Prüfungsordnungen. Informationen zum Grundpraktikum gibt es in unseren FAQ für Studienbewerber/innen.

 

8. Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Bewerbung erhalte?

Bei Bewerbungen auf zulassungsfreie Studiengänge: uni-assist benötigt nach eigenen Angaben in der Regel bis zu sechs Wochen, um Ihre Bewerbung zu bearbeiten. Nach der Weiterleitung an die Hochschule können ein bis zwei Wochen vergehen, bis Sie einen Bescheid erhalten. Haben Sie sich über das Bewerberportal der Hochschule beworben, liegt die Bearbeitungszeit normalerweise bei ein bis zwei Wochen.

Bei Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge: Nach Prüfung Ihrer Qualifikationen durch uni-assist oder die Hochschule wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Zulassungen für das Wintersemester werden frühestens Mitte August und für das Sommersemester Mitte Februar verschickt.

 

Einschreibung in einem Studiengang für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber

1. Bis wann muss ich mich persönlich an der Hochschule eingeschrieben haben?

Das Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

 

2. Wann beginnt das Semester? Wann beginnen die Vorlesungen?

Semesterzeiten:

1. September - 28. Februar

1. März - 31. August

Vorlesungszeiträume: Die genauen Zeiten finden Sie hier.

Es ist möglich, sich auch nach dem Beginn der Vorlesungszeit einzuschreiben. Jedoch empfehlen wir Ihnen, so früh wie möglich nach Deutschland zu kommen, um möglichst wenige Vorlesungen zu verpassen.

 

3. Muss ich ein Visum für Studienzwecke beantragen und welche Unterlagen benötige ich?

Bitte informieren Sie sich bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland, ob Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland zu reisen und welche Unterlagen Sie hierfür vorlegen müssen. Sollten Sie ein Visum benötigen, machen Sie bitte so früh wie möglich einen Termin aus.

 

4. Benötige ich einen Termin zur Einschreibung?

Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Sie können während der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Zeiten einfach die Zentrale Studienberatung aufsuchen und sich einschreiben lassen. Es können gegebenenfalls Wartezeiten entstehen.

 

5. Was muss ich zur Einschreibung an der Hochschule mitbringen?

  • Ihren Pass bzw. Personalausweis
  • gültiges Visum
  • Ihren Zulassungsbescheid (ausgedruckt)
  • Alle Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Notenübersichten, Sprachzertifikate, Übersetzungen), die Sie im Bewerberportal hochgeladen haben als Originale
  • Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags *
  • Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung *
  • 2 Passbilder
  • ggf. Exmatrikulationsbescheinigung (nur bei Bewerbern/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren)
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Bewerbern/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule in einem vergleichbaren Studiengang eingeschrieben waren)

*Diese Nachweise können Sie auch nach Ankunft in Deutschland erhalten. Bitte teilen Sie uns an Ihrem Einschreibungstermin mit, ob Sie noch eine Krankenversicherung brauchen oder den Semesterbeitrag noch bezahlen müssen. Wir informieren Sie dann über Ihre Möglichkeiten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Informationsblatt, das Sie zusammen mit Ihrer Zulassung erhalten haben.

 

6. Wann bekommen ich einen Nachweis über meine Einschreibung?

Aus administrativen Gründen kann es mehr als eine Woche dauern, bis Sie Ihren Studierendenausweis mit dem Semesterticket und die Studienbescheinigungen erhalten.

 

Was muss ich nach meiner Ankunft in Kleve bzw. Kamp-Lintfort erledigen?

1. Einschreibung an der Hochschule Rhein-Waal

Zentrale Studienberatung Kleve

Gebäude 20, Erdgeschoss

Minoritenstraße 1

47533 Kleve

Zentrale Studienberatung Kamp-Lintfort

Gebäude 4, Erdgeschoss

Friedrich-Heinrich-Allee 25

47475 Kamp-Lintfort

Einschreibungszeiten:

Montag bis Freitag: 9 - 11.30 Uhr

 

2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes

In Deutschland besteht für In- und Ausländer/innen eine Meldepflicht. Jeder muss sich nach dem Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Studentenzimmer bei der Stadt oder Ortsverwaltung seines Wohnortes anmelden und im Falle eines Umzugs ummelden.

 

3. Eröffnung eines Bankkontos

Um beispielsweise die Miete zu überweisen, benötigen Sie ein Girokonto. Ein Girokonto kann bei einer Bank, Sparkasse oder der Post eingerichtet werden. Viele Anbieter haben Sonderkonditionen für Studierende. Deshalb sollten Sie sich vor der Eröffnung eines Kontos gut informieren. Für die Eröffnung des Kontos benötigen Sie Ihren Pass bzw. Personalausweis, Ihre Studienbescheinigung und die Meldebescheinigung.

 

4. Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde

Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, dass Sie berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung wenden Sie sich bitte an unser Welcome Centre.

 

Wer hilft mir, wenn ich Fragen habe?

1. zum Thema Wohnen

 

2. zu Studentenjobs

 

3. zu Stipendien und Finanzierung des Studiums

 

4. zum Semesterticket

 

5. zu meinem Studium

 

6. zu allgemeinen Fragen, die meinen Aufenthalt in Deutschland betreffen