SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen

Unsere Finanzierungsberatung

Damit dein Traumstudium auch Wirklichkeit wird

Unterstützung garantiert

Unsere Beratung für deine Finanzierung

Wie du dein Studium bei uns finanzieren kannst, zeigen wir dir auf dieser Seite. Eins ist klar: Dein Traumstudium sollte nicht an der Finanzierung scheitern. Lass uns gemeinsam schauen, wie wir dir ein Studium bei uns ermöglichen können. Die Studiengebühren bei uns sind nicht astronomisch hoch, und relativieren sich durch kürzere Studienzeiten und geringere Abbruchquoten. Wir haben uns mit starken Partnern zusammengetan und unser Team für die Finanzierungsberatung freut sich dir zu helfen.

Für dein Traumstudium...
Für dein Traumstudium...

... gibt es viele Möglichkeiten zur Realisierung

BAföG, Stipendien, Bildungsfonds, Studienkredite u.v.m.. Es gibt viele Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst. Wir haben für dich ein paar Informationen zusammengestellt, die dir bei der Wahl der richtigen Finanzierung helfen.

Unsere Empfehlung:
Verschaffe dir zunächst einen systematischen Überblick über die eigene Finanzsituation, d.h. über deine Ausgaben und deine Einnahmen. So weißt du, was du an Mitteln für ein Studium bei uns benötigst. Nachdem du dich mit den möglichen Ausgaben und Einnahmen beschäftigt hast, also dem konkreten Bedarf deiner Finanzierung, startest du und machst dir einen Plan. Überlege dir, welche Finanzierungsoptionen es gibt und welche zu deiner Situation passen. Da eine der nachfolgend aufgezeigten Optionen selten allein für die Gesamtfinanzierung der Studienkosten ausreicht, ist meist ein Mix aus verschiedenen Möglichkeiten die Lösung. Dies stellen wir dir im Folgenden vor.

Übersicht

Deine Finanzierungsoptionen

Erst studieren, später bezahlen: Der Umgekehrte Generationenvertrag (UGV) ist ein innovatives Modell der Studienfinanzierung. Während des Studiums fallen dabei keine oder nur ein Teil der Studiengebühren an. Nach Abschluss des Studiums und nur bei Erreichen eines stabilen Mindesteinkommens leistest du einen einkommensabhängigen Beitrag zurück an den SRH NRW Bildungsfonds. Die Höhe der Rückzahlungen ist gekoppelt an das erzielte Einkommen und damit an die persönliche Zahlungsfähigkeit.

WICHTIG: BrainCapital fördert ausschließlich Studierende, die über ein Abitur oder Fachabitur (mit einem entsprechenden Notendurchschnitt - zu erfragen bei Brain Capital) und für Masterstudiengänge über einen Bachelorabschluss verfügen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Volle Konzentration auf das Studium dank finanzieller Unabhängigkeit. Das Einkommen der Eltern ist irrelevant für die Förderung.
  • Die Finanzierung ist flexibel und ist vereinbar mit Auslandsaufenthalten, einer beruflichen Auszeit oder Finanzierungsengpässen in Phasen einer Unternehmensgründung.
  • Für die Rückzahlungen wird nur das individuelle Einkommen angesetzt und die Gesamtrückzahlung ist nach oben gedeckelt.
  • Brain Capital unterstützt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber hinaus durch Karriere-Coachings während des Studiums.
  • Förderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
  • flexible monatliche Auszahlungsbeträge
  • Finanzierung ohne Sicherheiten und unabhängig vom Einkommen
  • flexible und moderate Tilgung

Diese Studiengänge werden gefördert:

  • Grundständiges Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium)
  • Master (postgraduales Studium)
  • Promotion

Der KfW-Studienkredit lässt sich auch mit dem BAföG kombinieren. Wenn du eine professionelle Beratung zu einem KfW-Studienkredit wünschst, stehen dir die lokalen Sparkassen und Banken zur Verfügung. Mehr Infos zu den genauen Voraussetzungen und einen Tilgungsrechner findest du auf der Website des KfW.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, unterstützt dich dabei, dein Studium an unserer Hochschule zu absolvieren und gleichzeitig deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei musst du lediglich die Hälfte der vom Bund erhaltenen Förderung am Ende deines Studiums zurückzahlen. Mehrere Faktoren sind wichtig, um den Finanzierungsbedarf zu ermitteln.

Konditionen:

  • BAföG-Höchstsatz: 861 €
  • Förderung: 50% Zuschuss / 50% Staatsdarlehen
  • Rückzahlung: Teilerlass: zwischen 8% und 50,5 % in Mindestraten von 105 Euro p. M.
  • Zeitraum: bis zu 20 Jahren
  • Alter: unter 30 zu Beginn des Studiums unter 35 bei Masterstudium Ausnahmen (Bundeswehr, 2. Bildungsweg,…)
  • Auslandsaufenthalt: Förderung 100% der Auslandsstudiengebühren für1 Jahr (bis zur gesetzlichen Höhe)
  • Nationalität: Förderungsberechtigt sind Ausländer, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind.

Hier findest du nützliche Fragen und Antworten

Zuständig für Beratungen ist das:
Studierendenwerk Dortmund
Vogelpothsweg 85
44227 Dortmund

Mehr unter: www.stwdo.de/bafoeg

Da die Beratungsnummern nach Nachnamen vergeben werden, informiere dich bitte unter
www.stwdo.de/bafoeg-geld/bafoeg-informationen/kontakt/

Wir vergeben jeweils zum Wintersemester mehrere Deutschland-Stipendien. Wenn du ausgewählt wirst, erhältst du eine Förderung von monatlich 300,00 Euro bis zum Ende der Regelstudienzeit*. Dabei wird der Zuschuss zu einer Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von einem privaten Spender übernommen.

* Der Förderer muss mindestens ein Jahr lang die Förderung zahlen. Danach kann er von der Förderung zurücktreten, wenn die Leistung des Stipendiaten nicht angemessen ist.

Bewerbungsvoraussetzungen - Bewerben können sich

  • SRH-Studierende, die sich im jeweiligen Wintersemester im 1. oder 2. Semester befinden

Die weiteren Kriterien für eine Förderung gibt das Stipendienprogramm-Gesetz vor:

  • Bei Studienanfängern: Durchschnittsnote des Abiturs. Außerdem für das gewählte Studienfach relevante Einzelnoten oder Qualifikationen.
  • Bei bereits immatrikulierten Studierenden: bisher erbrachte Studienleistungen, insbesondere ECTS-Punkte. Für Studenten im Master zählt auch die Abschlussnote des vorangegangenen Studiums. Besonderes Potenzial der Bewerber, zum Beispiel durch besondere Erfolge wie Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit, Praktika, außerschulisches, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen. Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie chronische Krankheiten und Behinderungen, Kindererziehung, besonders als alleinerziehender Elternteil, Pflege naher Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieben, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten oder Migrationshintergrund.

Was musst du machen, um dich auf das Deutschlandstipendium zu bewerben?

Für eine Bewerbung sendest du folgende Unterlagen komprimiert in einer PDF-Datei per Mail an Marketing.HSNRW@srh.de.

  • Motivationsschreiben (dein Interesse am Studium, dein soziales Engagement, etc.)
  • Lebenslauf
  • Bisherige Leistungsnachweise (Zeugnisse, Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeiten,etc.)

Bewerbungsschluss ist am 31.10.2023. Die Förderung wird rückwirkend zum Studienstart ausgezahlt.

Was wenig bekannt ist: Stipendienbewerbungen sind viel häufiger erfolgreich, als man glaubt. Einen Versuch ist es wert. Denn bei Erfolg, bekommst du das Geld geschenkt und das ohne einen hohen Aufwand. In den meisten Fällen reicht für die Bewerbung meistens nur ein Motivationsschreiben und ein Lebenslauf. Es gibt zahlreiche Stipendienprogramme. Bewirb dich am besten frühzeitig und gleich zu Beginn des Studiums. Kriterien sind z. B. Engagement, Politische Aktivitäten, Wissenschaftliche Erfolge, Familiärer Hintergrund, Sportlicher Erfolg.

Einen guten Überblick über die vielen verschiedenen Stipendien findest du unter www.e-fellows.net oder unter https://www.mkw.nrw/studium/finanzieren/stipendien-fuer-talente

Bei Deutsche Bildung finanzierst du dein Studium flexibel nach Bedarf. Denn du zahlst erst dann zurück, wenn du später einen Job gefunden hast, anteilig von dem Einkommen, das du tatsächlich hast.

Das bringst du mit:

  • Du hast deine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder Österreich erworben
  • Du bist deutscher Staatsbürger oder hast eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Du studierst an einer staatlichen anerkannten Hochschule in Deutschland oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland
  • Du hast keinen negativen Schufa-Eintrag

Grundsätzlich musst du zwischen einem Nebenjob im Studium und einer Werkstudententätigkeit unterscheiden. Als normaler Job zählt z. B. der sogenannte Minijob, in dem du bis zu 450 € verdienen kannst und in der Regel bis zu 10 h/ Woche arbeitest. Dann ist das Einkommen auch mit dem BAföG kombinierbar. Bei einem Werkstudentenjob kannst du z. B. in einem Unternehmen arbeiten oder als studentische Hilfskraft an einer Hochschule. Das Werkstudentenprivileg erlaubt es dir bis zu 20h/Woche zu arbeiten, ohne dass du eine Werkstudent-Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu musst. Entsprechende Jobs findest du z. B. hier:

Kosten des (Fern)-Studiums, die untrennbar mit dem Studium verbunden sind, kannst du steuerlich geltend machen*. Dazu zählen

  • Studiengebühren
  • Arbeitsmittel (z. B. PC, Taschenrechner)
  • Fachliteratur und Lernmittel
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Studienort
  • Mehraufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sofern es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet
  • Aufwendungen für Fahrten zu privaten Lerntreffen
  • Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen, auch wenn sie erst nach Abschluss der Ausbildung gezahlt werden

* Wichtig: Die oben aufgeführten Informationen dienen ausschließlich der Information. Die Hochschule übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Bitte sprich immer mit einem Steuerberatenden oder einer Fachanwältin/einem Fachanwalt über die Möglichkeit der Steuervergünstigungen. Die hier enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen.

Wir helfen dir

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Gerne kannst du auch unsere allgemeine Studienberatung anrufen unter + 49 2381 9291 121 oder uns mailen an studyinNRW@srh.de

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