Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 wird in Kürze bekannt gegeben.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn es um den Erwerb eines zweiten Hochschulabschlusses geht, der thematisch und formal vom Erststudium unabhängig ist, also beispielsweise ein weiterer Bachelorabschluss in einem anderen Studienfach. Das erste Masterstudium nach einem Bachelorabschluss (oder auch mehreren) ist kein Zweitstudium. Ein weiter Masterabschluss nach Abschluss eines Masters jedoch schon. In diesen Fällen wird eine Gebühr in Höhe von 700,00 € pro Semester zusätzlich zu dem Semesterbeitrag erhoben. Von der Studiengebühr ausgenommen sind beurlaubte Studierende für die Dauer der Beurlaubung.
Weiterbildende Master-Studiengänge sind oft gebührenpflichtig. Hier werden neben den normalen Semesterbeiträge weitere Gebühren fällig. Die genaue Höhe differiert von Studiengang zu Studiengang. Bitte informieren Sie sich hier auf den entsprechenden Studiengangseiten.
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