Kindheitspädagogik und Gesundheit B.A. 

7 Semester Regelstudienzeit, Studienabschluss Bachelor of Arts, berufsbegleitend studierbar


HIER geht's zum Programm der Schnupperstudientage für Studieninteressierte vom 18.03.-17.05.2024


Wir begrüßen neu bei uns im Studiengang: Prof. in Dr. in paed. Melanie Lietz und Prof. Dr. phil. Michael Lichtblau. Interessierte sind herzlich zu den beiden öffentlichen Antrittsvorlesungen eingeladen. Einfach vorbeikommen. Eine Online-Teilnahme ist über diesen Link möglich: https://vc2.sonia.de/b/sti-iar-9ea-s2o

Ostfalia_Kindheitspädagogik_Antrittsvorlesungen


Am 29. Mai 2024 von 12 bis 17 Uhr laden wir zum Open Campus ein. Einfach vorbeikommen und unseren Campus in Wolfsburg entdecken! Infos gibt es hier.


Neugierig auf das Studierendenleben bei uns? Dann jetzt in unseren neuen Podcast Fakultätsgeflüster mit Studierenden und Lehrenden reinhören!


Studieninhalte

Bildung, Erziehung und die gesunde Entwicklung von Kindern liegen dir am Herzen? Du wünschst dir ein praxisorientiertes Studium mit Raum für deine Talente? Du kannst dir vorstellen, Verantwortung zu übernehmen oder willst dich beruflich weiterqualifizieren?

Das Studium der Kindheitspädagogik und Gesundheit am Campus Wolfsburg ist anwendungsorientiert und interdisziplinär ausgerichtet. Studierende erwerben bei uns kindheitspädagogische Kompetenzen für eine Tätigkeit in der Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindheit und Familie. Wir erweitern mit unserem Studienangebot das Berufsprofil um den Aspekt der Gesundheit. Unser besonderes Augenmerk richten wir auf die gesunde Entwicklung von Kindern in der Altersgruppe von bis zu zehn Jahren sowie das dazugehörige gesundheitsfördernde Umfeld. Studierende entwickeln auf Grundlage gesundheitswissenschaftlicher Erkenntnisse, Methoden und Konzepte für Handlungsfelder der Kindheitspädagogik. Sie setzen sich aktiv für das Wohlbefinden der Kinder und der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ein. 

Unsere semesterbezogenen Schwerpunkte sind:

I
II
III
IV
V
VI
VII
Arbeitsfeld und Berufsbild
Entwicklungs- und Bildungsprozesse, Gesprächsführung und Beratung
Kinderpolitik und pädagogisches Handeln in Gruppen
Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
Gesundheit und Gesundheitsförderung
Kindheitspädagogik der Vielfalt, Übergangsmanagement und Netzwerkarbeit
Management, Teamarbeit und Mentoring


Die drei Bildungsbereiche Körper-Bewegung-Gesundheit, Sprache und Sprechen sowie Medienbildung finden in der methodisch-didaktischen Begleitung von Lern- und Bildungsprozessen bei uns besondere Berücksichtigung. Unsere Lernräume laden Studierende dazu ein, neue Projektideen zu entwickeln und auszuprobieren.

Wichtige Dokumente, die du kennen solltest:

 

Studienverlauf und -organisation

Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit ist ein primärqualifizierender Vollzeitstudiengang mit Blended Learning-Elementen, der von Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Heilpädagog*innen berufsbegleitend studiert werden kann.

Es ist kein Vorpraktikum zur Aufnahme des Studiums erforderlich. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Der Studienverlauf ist hier dargestellt: Studienverlaufsgrafik.

Nach dem Bachelorabschluss (Bachelor of Arts) kann unmittelbar die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge beantragt und erlangt werden. Ein Anerkennungsjahr ist nicht abzuleisten.

Wir setzen bei den meisten Lehrveranstaltungen auf das Blended Learning-Format. Das bedeutet, es werden Lernphasen in Präsenz und Distanz miteinander verknüpft. Unser Blended Learning-Konzept der Fakultät Gesundheitswesen ist hier näher erläutert.

Es finden an bis zu drei Werktagen Lehrveranstaltungen bei uns in Wolfsburg statt. Einen festen Tag pro Studienwoche (in Teilzeit zwei) bist du in deiner selbst gewählten Praxisstelle (5. Semester Blockpraktikum). Zeiten des Distanzlernens sowie das Selbststudium planst du flexibel.



Das berufsbegleitende Studienformat (nur für Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*innen, Heilpädagog*innen bzw. gleichwertig qualifiziert)
Wenngleich ein Teilzeitstudium nicht vorgesehen ist, ist der Studiengang im berufsbegleitenden Format so organisiert, dass Studierende einer regelmäßigen Teilzeit-Berufstätigkeit und/oder familiären Verpflichtungen nachgehen können. Wir empfehlen eine Berufstätigkeit im Umfang von maximal 50 Prozent.

a) mit Qualifikation Erzieher*in
Es finden in der Regel an bis zu zwei Werktagen (mitunter ganztags) Lehrveranstaltungen in der Lehrveranstaltungszeit in Wolfsburg statt. Zeiten des Distanzlernens sowie das Selbststudium planst du flexibel. Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

b) mit Qualifikation Heilerziehungspfleger*in oder Heilpädagog*in
Es finden in der Regel an bis zu drei Werktagen (mitunter ganztags) Lehrveranstaltungen in der Lehrveranstaltungszeit in Wolfsburg statt. Zeiten des Distanzlernens sowie das Selbststudium planst du flexibel. Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

Hinweis: Studierende im berufsbegleitenden Studienformat, die eine gleichwertige Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses auf dem Gebiet der Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen, können sich sowohl Praxis- als auch Theorieanteile auf Antrag individuell anerkennen lassen.


Für bestimmte Veranstaltungen ist es nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz möglich, Bildungsurlaub zu beantragen.

Praktische Studienzeit

Praxis von Anfang an
Das Studienkonzept sieht für jedes Semester eine studienbegleitende Praxisphase vor. Jede Praxisphase knüpft inhaltlich an die modularen Schwerpunkte und Bildungsbereiche des jeweiligen Semesters an und ist integraler Bestandteil des Studiums. Unser Ziel: eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Studierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Sozialpädagogische*n Assisten*in starten im dritten Semester mit dem studienbegleitenden Praktikum. Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Heilpädagog*innen leisten nur im fünften Semester das Blockpraktikum ab.

Die Praxisanleitung übernehmen Kindheitspädagog*innen, Sozialpädagog*innen oder Erzieher*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung im Arbeitsfeld. Gemäß § 20 Absatz 3 SozHeilKindVO sind die Praktika der Praxisphasenmodule in höchstens zwei Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren bilden und erziehen (geeignete Einrichtungen), abzuleisten. In besonderen Fällen können die Praktika ausnahmsweise in einer dritten geeigneten Einrichtung abgeleistet werden.

Wie gestaltet sich die praktische Studienzeit?
Vom 1. bis zum 4. Semester ist jeweils ein Praktikum im Umfang von 150 Stunden abzuleisten. Die Studierenden sind in der Vorlesungszeit an einem festen Wochentag in der Praxiseinrichtung. Außerhalb dieser Zeit vereinbaren Praxisstelle und Studierende die Einsatztage miteinander. Im 5. Semester ist ein Praktikum im Umfang von 480 Stunden als Blockpraktikum vorgesehen. Im 6. und 7. Semester ist ein Praktikum mit je 150 Stunden zu absolvieren. Die Ausbildungsinhalte und -ziele sind in einem Ausbildungsplan festgeschrieben. Bitte lies vorab unsere Ordnung zur Durchführung der praktischen Studienzeit.

Benötige ich einen Praktikumsvertrag?
Für das primärqualifizierende Studienformat ist bis vier Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des 1.Semesters ein von der Hochschule genehmigter Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren nachzuweisen (§ 20 Absatz 3 Nds. SozHeilKindVO). Ausgenommen sind Sozialpädagogische Assistent*innen. Es ist das Vertragsmuster der Hochschule zu verwenden. Drucke den Vertrag idealerweise dreimal aus und fülle diesen zusammen mit deiner Praxisstelle aus. Bitte die Angabe des Unfallversicherungsträgers der Praxisstelle nicht vergessen. Nachdem du und deine Praxisstelle unterschrieben habt, sende bitte den Vertrag zur Prüfung und Kenntnisnahme durch die Hochschule per Post an:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Gesundheitswesen/ KPG Frau Schink
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg
Anschließend erhälst du zwei Exemplare von uns unterschrieben per Post zurück.

Wie finde ich eine Praxisstelle?
Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit potenziellen Praxisstellen aufzunehmen und einen Praktikumsplatz vormerken zu lassen. Praxisfelder sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Ganztagsgrundschulen, Schulsozialarbeit, Frühe Hilfen oder Frühförderung.

Diese Träger haben uns freie Praxisstellen zum Wintersemester 2024 gemeldet: AWO Bezirksverband Braunschweig (zwischen Harz und Heide), Gemeinde Meine, Verein zur psychomotorischen Entwicklungsförderung e.V., Stadt Wolfsburg, Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Wolfsburg, Pestalozzi Stiftung Celle/ Burgdorf

Zur Recherche möglicher Praxisstellen können nachfolgende Quellen genutzt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Auflistung lediglich als Anregung dient und nicht abschließend ist. 

überregional:
Kindertageseinrichtungen in Deutschland 
Grundschulen in Deutschland
Wohlfahrtsverbände in Deutschland

regional:
Online-Portal WOLLES Welt der Stadt Wolfsburg
Dachverband der Elterninitiativen Braunschweigs e.V. (DEB)

Fragen zur Praxisstellensuche?
Schaue dir unser FAQ-Video an oder kontaktiere unsere Fachstudienberatung.

Wie werde ich Praxisstelle?
Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Praxiseinrichtungen sowie der Hochschule ist für die zukünftigen Kindheitspädagogen und Kindheitspädagoginnen von besonderer Bedeutung. Unser Studiengangskonzept sieht eine enge Verzahnung des Lernortes Praxis und Hochschule vor. Regelmäßig laden wir alle Einrichtungsleitungen und verantwortlichen Praxisanleitenden der Studierenden zu einem gemeinsamen Kooperationsforum ein und stehen während der praktischen Studienphasen allen Beteiligten beratend zur Seite. Wenn Sie Interesse daran haben, unseren Studierenden die Berufspraxis in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung näherzubringen, dann wenden Sie sich gern für nähere Informationen an Sina Schink (Telefon: +49 (0)5361 / 8922 23530 | Mail: kindheitspaedagogik-g[at]ostfalia.de).

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Folgende Anrechnungsmöglichkeiten bestehen:

a) mit Qualifikation Erzieher*in
Leistungen aus einer zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in können im Umfang von bis zu 72 ECTS-Punkten angerechnet werden. Das betrifft:

  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen KPG-01.2, KPG-02.2 (1. Semester)
  • Module und Prüfungen KPG-07 (2.), KPG-09 (3.), KPG-14 (4.), KPG-18 (6.), KPG-21 (7. Semester)
  • Praxisphasen KPGP-22 bis KPGP-25 sowie KPGP-27 bis KPGP-28

Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung  erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

b) mit Qualifikation Heilerziehungspfleger*in oder Heilpädagoge*in
Eine Anrechnung auf

  • Praxisphasen KPGP-22 bis KPGP-25 sowie KPGP-27 bis KPGP-28

Das Praktikum des Praxisphasenmoduls KPGP-26 kann im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung  erbracht werden, wenn das Erreichen der Ausbildungsziele gemäß Ausbildungsplan sowie das Absolvieren der semesterbegleitenden Prüfungsleistung (Lern- und Reflexionsaufgabe) gewährleistet ist.

c) Sozialpädagogische Assistent*innen können einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen für die erste und zweite Praxisphase stellen. Vorausgesetzt wird der Nachweis praktischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zehn Jahren.

Studierende, die eine gleichwertige Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses auf dem Gebiet der Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder nachweisen, können sich sowohl Praxis- als auch Theorieanteile auf Antrag individuell anerkennen lassen.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Mögliche Arbeitsfelder für Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen nach dem Studienabschluss sind:

  • Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder Ganztagsschulen
  • pädagogische Arbeit in Familienzentren oder Familienbildungsstätten
  • Beratungsstellen
  • Frühe Hilfen
  • Kinderschutz
  • Frühförderung und inklusive Pädagogik
  • Schulsozialarbeit
  • Ferienerholung und Freizeitpädagogik mit Kindern
  • Leitung von Gruppen, Projekten und Einrichtungen
  • Fachberatung
  • Prävention
  • (Betriebliche) Gesundheitsförderung
  • Aus-, Fort-und Weiterbildung
  • Forschung und Lehre
  • Koordinations- und Vernetzungsaufgaben

Mit dem Bachelorabschluss kann direkt die staatliche Anerkennung zur Kindheitspädagogin bzw. zum Kindheitspädagogen in Niedersachsen (gemäß der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit) bei uns an der Hochschule beantragt und erlangt werden.

Der Bachelorabschluss ist eine Zugangvoraussetzung zur Aufnahme eines Masterstudiums an Universitäten und Fachhochschulen. Eine Übersicht möglicher Masterstudiengänge in der Früh- und Kindheitspädagogik in Deutschland finden Sie hier.

arbeitsfeld_kita

Studienberatung

Fragen zum Studiengang, zur Praxisstellensuche oder Interesse am Schnupperstudium?
Dann kontaktiere unsere Fachstudienberaterin:
 

Sina Schink M.A. 
Raum G-324 | Poststraße 19 | 38440 Wolfsburg
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 23530
E-Mail:  kindheitspaedagogik-g@ostfalia.de

 


Studiengangleitung Kindheitspädagogik und Gesundheit B.A.

Prof. Dr. Melanie Lietz  Lietz_M
Raum G-120 I Poststraße 19 | 38440 Wolfsburg
Tel.: +49 (0)5361 8922 23250
E-Mail: melanie.lietz@ostfalia.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung. 

 


Studiendekanin der Fakultät Gesundheitswesen

Prof. Dr. Sandra Tschupke
Poststr. 19, 38440 Wolfsburg
Raum G-127 
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 23540
E-Mail: s.tschupke@ostfalia.de

Sprechzeiten nach Vereinbarung. 


Zentrale Studienberatung der Hochschule
Telefon: +49 (0) 5331 / 939 15200
E-Mail:
  zsb@ostfalia.de


Studierenden-Servicebüro Wolfsburg
Telefon: +49 (0)5361 / 8922 15030
E-Mail: ssb-wob@ostfalia.de

Zulassungsvoraussetzung und Bewerbung

Das primärqualifizierende Studienangebot schließt unmittelbar an die Hochschulzugangsberechtigung an. Bis vier Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des 1. Semesters ist ein von der Hochschule genehmigter Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren nachzuweisen (§ 20 Absatz 3 Nds. SozHeilKindVO). Ausgenommen sind Sozialpädagogische Assistent/-innen. Die Bewerbung um einen Studienplatz ist ohne Praktikumsvertrag möglich. 

Voraussetzung für das berufsbegleitende Studienformat:

  • entweder eine gleichwertige Tätigkeit als Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder Heilpädagog/-in, die in der Arbeit in Gruppen mit Kindern im Alter von bis zu zehn Jahren in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ausgeübt wurde (§ 20 Absatz 2 S. 4 Nds. SozHeilKindVO)
  • oder eine gleichwertige Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder (§ 20 Absatz 2 S. 3 Nds. SozHeilKindVO) im Umfang von mind. 900 Stunden nachgewiesen werden kann.

Studieren ohne Abitur und mit beruflicher Vorbildung (3+3-Regel)
Selbst wenn du nicht über das Abitur, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügst, kannst du mit deiner beruflichen Vorbildung studieren. Hast du eine dreijährige anerkannte abgeschlossene Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen absolviert und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf gesammelt, kannst du Kindheitspädagogik und Gesundheit studieren. Folgende Berufe fallen unter die 3+3-Regelung: Erzieher*in, Medizinische Fachangestellte*r, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in, Ergotherapeut*in, Hebamme/ Entbindungspfleger*in, Logopäd*in, Physiotherapeut*in. Weitere Berufe auf Anfrage.

Genaueres zur Zulassungsbeschränkung ist in der Ordnung über das Auswahlverfahren für die zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge der Ostfalia Hochschule nachzulesen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

+++ nächster Online-Bewerbungszeitraum Mai bis 15. Juli 2024 +++

Zulassung nur zum Wintersemester

Lehrveranstaltungsbeginn Wintersemester 24/25
ab 23. September 2024

Präsenztage primärqualifizierend + Heilerziehungspfleger*in/ Heilpädagog*in
Montag, Dienstag, Mittwoch

Präsenztage berufsbegleitend Erzieher*in
Montag, Dienstag

Praxistag
Donnerstag
Freitag nach Absprache mit der Hochschule

Distance Learning
flexibel in Abhängigkeit mit den Lehrveranstaltungen

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bewerberinnen und Bewerber für den Studiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit können einen Bonus von 0,25 auf die Hochschulzugangsberechtigungsnote geltend machen, wenn

  • ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, ein Bundesfreiwilligendienst oder ein vergleichbarer geregelter freiwilliger gesellschaftlicher Dienst oder (ehrenamtliches) Engagement von mindestens 6 Monaten abgeleistet wurde,
  • eine Tätigkeit von mindestens sechs Monaten im Bereich der Kindertagespflege oder der Kindertagesbetreuung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einer weiteren pädagogischen Tätigkeit mit Kindern nachgewiesen werden kann,
  • eine Tätigkeit von mindestens sechs Monaten im Bereich der medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Versorgung von Kindern nachgewiesen werden kann.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung mit und ohne beruflicher Qualifikation oder zur Bewerbung beantwortet:
Bewerbungshotline, Tel: 05331-939-77770, E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

Die weiteren Modalitäten der Zulassung zum Studium richten sich nach den jeweils gültigen Zulassungsregeln der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------

Kosten: Ca. 358 EUR Semesterbeitrag pro Semester (inkl. Semesterticket, Stand 1/2023).

 

Unseren Studiengangsflyer zum Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit finden Sie hier.

KPG-Flyer_2

Der Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Gesundheit wurde im September 2021 akkreditiert. Die Akkreditierungsurkunde finden Sie hier.

Die Studiengangsentwicklung erfolgte in Kooperation mit der Stadt Wolfsburg        

  WOB_Offizielles_Stadtlogo_schwarz_PNG                                                                                                        

nach oben
Drucken