… sustainable, legal, transform…
Studiengang: Nachhaltigkeitsrecht
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Regelstudienzeit: 3 Semester
Studienbeginn: Wintersemester (1. Oktober), Sommersemester (15. März)
Unterrichtssprache: Deutsch
Bewerbungszeitraum: WiSe 01.05. - 15.07., SoSe 15.11. – 15.01. (ggf. länger)
Studiengebühren: Keine
Campus: Hof
Schwerpunkte dieses Studiengangs sind Rechtsgrundlagen rund um Umwelt, Energie, Ressourcen und Nachhaltigkeit. Dabei werden die rechtlichen Inhalte interdisziplinär mit den Umwelt- und Naturwissenschaften, Ökonomie und Technik verknüpft.
Sie initiieren und begleiten Nachhaltigkeitsstrategien und deren Transformation und arbeiten an umwelt-, klima- und energierechtlichen Inhalten. Der Abschluss versetzt Sie in die Lage, fundierte und praxistaugliche Lösungen rund um das Umweltrecht für nachhaltige Prozesse zu entwickeln.
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Studienaufbau und Inhalte
Semester 1 und 2:
- Klimaschutzrecht
- Nachhaltiges Personalmanagement
- Recht nachhaltiger Produkte/Regulierung/Digitalisierung
- Projektmanagement erneuerbare Energien
- Recht in Projekten
- Nachhaltigkeitsmanagement
- Change Management
- Nachhaltige Unternehmensstrategien
- Genehmigungsrecht erneuerbare Energien
- Angewandtes Agiles Projektmanagement
3. Semester
Masterarbeit
Berufsbild
Die möglichen Berufsbilder für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Nachhaltigkeitsrecht sind vielfältig:
- Unternehmen der Energiewirtschaft
- Unternehmensberatung
- Politik
- Höherer Dienst bei Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
- Energiemanager
- CSR-Manager
- Nachhaltigkeits-/Umweltmanager
Zulassungsvoraussetzungen
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser im Umfang von mindestens 210 Credits (Bachelor- oder Diplomabschluss) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
- Bei einer Prüfungsgesamtnote schlechter als 2,5 können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, wenn sie zu den besten 15% ihres Studiengangs an ihrer Hochschule gehören.
- Erster berufsqualifizierender Abschluss in einem rechtswissenschaftlichen oder verwaltungsrechtlichen Studiengang (z.B. Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Jura, o.ä.)
- Bewerber mit fehlenden Grundkenntnissen, sowie Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Studium im Umfang von 180 Credits können zugelassen werden, wenn sie sich einer Nachqualifikation unterziehen.