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1. Juli 2024
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Mergers & Acquisitions

Berufsbegleitender Masterstudiengang | Abschluss: LL.M. / EMBA 
zugleich Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

  • umfassende Kenntnisse in sämtlichen juristischen, ökonomischen oder steuerlichen Aspekten des M&A-Prozesses 
  • interdisziplinärer Ansatz durch Verknüpfung von Recht und Ökonomie
  • Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Hochschulgraden LL.M. und EMBA

    Der Studiengang in Kürze:

    • Berufsbegleitend
      zum Hochschulgrad 
      "Master of Laws" (LL.M.) bzw. 
      “Executive Master of Business Administration” (EMBA) 

    • Zugleich Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht

    • Kurze Präsenzphasen:
      Einführungswoche und 14 Blockveranstaltungen 

    • Flexible Teilnahme:
      bis zu fünf Mal Online-Teilnahme möglich 

    • Nächster Studienbeginn:
      23. September 2024

    • Dauer:
      3 Semester
      zzgl. Masterarbeit

    • bis zum 01.07.2024
      Frühbuchertarif:
      14.700 €

    • Kosten:
      16.800 €

    • Die Anstrengung hat sich gelohnt. Ich habe nicht nur für meinen Job eine Menge an Wissen mitgenommen, sondern auch viele tolle Leute kennengelernt. Ich freue mich jetzt schon auf die Alumnitreffen.

      Frido J. Kent, Thomas ,
      The Startup Lawyers, Berlin

    • Besonders spannend an der Lehre in den JurGrad-Studiengängen ist die Heterogenität der Kurse. Bei M&A ist der wirtschaftswissenschaftliche Hintergrund meist etwas stärker vertreten als der…

      Dr. Peter Becker,
      Rechtsanwalt, Münster
      Dozent, u.a. im M&A-Studiengang

      Inhalte des Studiums

      1.0 Begrüßung und Einführung in den Tätigkeitsbereich M&A
      1.1 Betriebs- und volkswirtschaftliche Funktionen des Unternehmenskaufs
      1.2 Gesellschafts- und aktienrechtliche Grundlagen
      1.3 Buchführung und Bilanzen
      1.4 Unternehmensbewertung
       

      2.1 Grundlagen des Konzernrechts
      2.2 Steuerrechtliche Grundlagen
      2.3 Corporate Governance
      2.4 Grundlagen des Kreditvertragsrechts und der Kreditbesicherung
      2.5 Finanzierung
      2.6 Finanzierung – Kreditbesicherung in der Akquisitionsfinanzierung

      3.1 Due Diligence
      3.2 Verkaufs- und Übernahmeverfahren

      4.1 Unternehmenskaufvertrag
      4.2 M&A-Versicherungen
      4.3 Kartellrecht, insbesondere Deutsche und EU-Fusionskontrolle
      4.4 Amerikanisches und Internationales Kartellrecht
      4.5 Gewerblicher Rechtsschutz

      5.1 Fonds
      5.2 Private Equity Transaktionen
      5.3 Venture Capital-Beteiligungen
      5.4 Joint Venture
      5.5 Umwandlungsrecht
      5.6 Arbeitsrecht

      6.1 Unternehmenskauf aus nationaler steuerlicher Sicht
      6.2 Unternehmenskauf aus internationaler steuerlicher Sicht
      6.3 Unternehmensnachfolge/Erbschaftsteuerrecht
      6.4 Umwandlungssteuerrecht (nur EMBA-Anwärterinnen/-Anwärter)
      6.4  Wirtschaftsstrafrecht (nur LL.M.-Anwärterinnen/-Anwärter)
      6.5 Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen (nur EMBA-Anwärterinnen/-Anwärter)
      6.5 Recht des Handelsstandes, insb. Kaufleute, Register, Firma, Vertretung und Hilfspersonen (nur LL.M.-Anwärterinnen-Anwärter)
       

      7.1 Cross Border Transactions – Negotiations
      7.2 Internationale Unternehmenskäufe (Deutschland – USA/Frankreich/China)
      7.3 Post Merger Integration
      7.4 M&A-Verhandlungen – strategisch Vorbereiten, Führen und Gestalten
      7.5 Unternehmenskauf in Krise und Insolvenz
      7.6 Manager in M&A-Transaktionen
      7.7 ADR und Schiedsverfahren

      8.1 Simulation eines Unternehmenskaufs

      Termine des Studienjahrgangs 2024/2025

      • 1. Term23.-27. September 2024
      • 2. Term7.-9. November 2024
      • 3. Term5.-7. Dezember 2024+ Klausur
      • 4. Term30. Januar-1. Februar 2025
      • 5. Term20.-22. März 2025+ Klausur
      • 6. Term10.-12. April 2025
      • 7. Term22.-24. Mai 2025+ Klausur
      • 8. Term12.-14. Juni 2025
      • 9. Term16.-19. Juli 2025+ Klausur
      • 10. Term11.-13. September 2025+ Klausur
      • 11. Term7.-11. Oktober 2025Wahlfachwoche
      • 12. Term6.-8. November 2025+ Klausur
      • 13. Term27.-29. November 2025
      • 14. Term21.-24. Januar 2026
      • 15. Term26.-28. Februar 2026Klausur und Ausgabe der Masterarbeits­themen

        Lehrende

        Das Executive Board

        Als Gremium mit beratender Funktion, das sich aus Professorinnen und Professoren sowie Praktikerinnen und Praktikern zusammensetzt, überwacht das Executive Board die Qualität und legt die strategische Ausrichtung des Studiengangs fest. Die Studieninhalte werden dabei ständig an die aktuellen Entwicklungen und Bedürfnisse des Marktes angepasst.

        • Prof. Dr. Reinhard Pöllath, LL.M.
          POELLATH, München, Vorsitzender

        • Prof. Dr. Joachim Englisch
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster, Akademischer Leiter

        • Prof. Dr. Gerhard Schewe
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Theresia Theurl
          Universität Münster

        Unsere Lehrenden

        Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Hochschulprofessorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktikern aus national und international agierenden Kanzleien, Banken, Unternehmensberatungen, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

        Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus dem Bereich „Mergers & Acquisitions“ zu profitieren.

        • Prof. Dr. Martin Artz
          Universität, Münster

        • Dr. Peter Becker
          Rechtsanwalt, Münster

        • Prof. Dr. Georg Bitter
          Universität Mannheim

        • Tobias Blaser, LL.M.
          PwC, München

        • Dr. Mirjam Boche
          ARQIS, Düsseldorf

        • Dr. Martin Bouchon, LL.M.
          Bouchon & Partner, Frankfurt a. M.

        • Dr. Heiner Braun
          Freshfields Bruckhaus Deringer, Frankfurt a.M.

        • Dr. Alice Broichmann
          Allen & Overy LLP, München

        • Dr. Martin Bünning
          Reed Smith LLP, Frankfurt a. M.

        • Prof. Dr. Matthias Casper
          Universität Münster

        • Kerstin Deiters, LL.M., EMBA
          Heuking, Köln
        • Prof. Dr. Mark Deiters
          Universität Münster

        • Dr. Hans Diekmann
          Allen & Overy LLP, Düsseldorf

        • Achim Dörner, LL.M.
          DWT. Dörner Wirtschaftstreuhänder GmbH, Ludwigsburg

        • Martin Eichel, EMBA
          Bundesverband Mergers & Acquisitions e.V.

        • Dr. Markus Ernst, LL.M. (NYU)
          Hengeler Mueller, München

        • Christian Gerber, CFA
          Wirtschaftsprüfer in Düsseldorf

        • Dr. Sebastian Gerlinger, LL.M.
          POELLATH, München

        • Prof. Dr. Thomas Hoeren
          Universität Münster

        • Dr. Yasmin Holm
          Group of Tax, Lilium N.V., München

        • Jens Hörmann
          POELLATH, München

        • Dr. Benedikt Hohaus
          POELLATH, München

        • Staffan Illert
          Linklaters, Düsseldorf

        • Dr. Michael Inhester
          POELLATH, München

        • Jin-Hyuk Jang
          Debevoise & Plimpton LLP, Frankfurt a. M.

        • Lars Johannsen, LL.M., EMBA
          Ernst & Young GmbH, Hannover

        • Dr. Ingo Jung
          CBH Rechtsanwälte, Köln

        • Dr. Nicholas Kessler, LL.M., EMBA
          Orrick, Düsseldorf

        • Christian Klein
          Herald Avocats, Paris

        • Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M., EMBA
          Universität Augsburg

        • Andreas Kortendick, LL.M.
          YPOG, Köln

        • Andre Kremer, LL.M.
          MÖNIG Wirtschaftskanzlei Partnerschaft mbB Rechtsanwälte, Münster

        • Dr. Michael Krömker, MBA
          Pinsent Masons, Düsseldorf

        • Jens Kunzmann
          CBH Rechtsanwälte, Köln

        • Prof. Dr. Thomas Liebscher
          SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Mannheim

        • Britta Lissner, LL.M.
          CBH Rechtsanwälte, Köln

        • Dr. Andreas Löhdefink
          Gleiss Lutz, Frankfurt a. M.

        • Dr. Karsten Lorenz, LL.M.
          Flick Gocke Schaumburg, Bonn

        • Benjamin Maciejewski, LL.M.
          Allen & Overy, München

        • Christofer Rudolf Mellert
          Deloitte Legal, Düsseldorf

        • Dr. Oliver Melzer
          Investor, Hamburg

        • Dr. Eric Meyer
          Universität Münster
        • Andreas Müller
          Linklaters LLP, Düsseldorf
        • Dr. Martin Neuhaus, M.B.L.-HSG
          Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf

        • Dr. Wilhelm Nolting-Hauff
          Orrick, Düsseldorf

        • Dr. Joachim Pfeffer
          Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf

        • Prof. Dr. René A. Pfromm, LL.M. (Harvard)
          Pfromm Consulting, Bonn

        • Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M.
          Heuking, Köln

        • Dr. Thomas Richter
          Rechtsanwaltskanzlei RICHTER, Frankfurt

        • Dr. Rainer Riggert
          Schultze & Braun GmbH, Achern

        • John L. Robinson
          Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, New York
        • Prof. Dr. Klaus Röder
          Universität Regensburg

        • Dr. Sebastian Rosentritt, LL.M.
          POELLATH, München

        • Prof. Dr. Ingo Saenger
          Universität Münster

        • Prof. Dr. Alexander Scheuch
          Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

        • Prof. Dr. Gerhard Schewe
          Universität Münster

        • Dr. Jochen Schlotter
          CMS Hasche Sigle, Frankfurt a. M.

        • Johanna Louise Schmidt
          Linklaters LLP, Frankfurt

        • Stefan Schöniger
          KPMG, Hamburg

        • Michael Schuhmacher, LL.M.
          Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt a. M.

        • Dr. Günter Seulen
          Oppenhoff, Köln

        • Michael Siegert
          Ernst & Young GmbH, Köln

        • Dr. Frank Thiäner
          POELLATH, München

        • Christian Tönies, LL.M. Eur.
          POELLATH, München

        • Prof. Dr. Robert Ullmann
          Universität Augsburg

        • Patricia Volhard, LL.M.
          Debevoise & Plimpton LLP, Frankfurt a.M.

        • Jan Vollkammer, LL.M.
          Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Frankfurt

        • Philipp von Braunschweig, LL.M. (Fordham)
          POELLATH, München

        • Prof. Dr. Christoph Watrin
          Universität Münster

        • Dr. Georg Weidenbach
          Gibson, Dunn & Crutcher LLP, Frankfurt

        • Prof. Dr. Eugen Wingerter
          Fachhochschule Dortmund

        • Dr. Ansas Wittkowski
          LW TAX Lemaitre Wittkowski, München

        • Dr. Tim Würstlin, LL.M.
          Hengeler Mueller, München
        • Prof. Dr. Till Zech, LL.M.
          Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Braunschweig

        • Prof. Dr. Martin Zieger
          Europäische Fernhochschule, Hamburg

        Dozierende des Zusatzkurses „Fachanwalt/Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht“

        • Stefanie Briefs, EMBA
          Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh

        • Adalbert Makos
          POELLATH, München
        • Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A.
          Universität Münster

        Kooperationspartner

        Um Ihnen das Beste aus Theorie und Praxis zu vermitteln, arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Partnern zusammen. Unsere Lehrenden kommen u.a. aus folgenden namenhaften Unternehmen und Kanzleien:

        Prüfungen & Abschluss

        • Berufsbegleitend
          zum Hochschulgrad "Master of Laws" (LL.M.) bzw. 
          “Executive Master of Business Administration” (EMBA) 

        • 7 Klausuren
          à 3 Zeitstunden

        • Präsentationsprüfung
          (Modul 8)

        • Masterarbeit
          (Umfang ca. 40–50 Seiten, Bearbeitungszeit: vier Monate)

        • Dreistündige Klausur am Ende eines jeden Moduls 
        • Fragen und kleinere Fälle zu den vorangegangenen Vorlesungen (kein Multiple Choice)
        • Für diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht anstreben: zusätzlich eine fünfstündige Klausur im Rahmen des Zusatzkurses

        • Modulabschlussprüfung (statt Klausur) in Modul 8
        • Interdisziplinäre Gruppenarbeit
        • Simulation eines Unternehmenskaufs
        • Keine Note, sondern nur “bestanden” und “nicht bestanden”

        • Bearbeitungszeit: vier Monate
        • Umfang: ca. 40 - 50 Seiten
        • Regulär nach Ende der Präsenzzeit; Verschieben der Masterarbeit flexibel möglich
        • Einreichung eigener Themenvorschläge; Prüfung und Zuweisung durch den Ausschuss

        • Bei Nichtbestehen zwei Wiederholungsversuche für jede Prüfungsleistung möglich
        • Nachschreibtermine für die Klausuren finden am Ende des Studiengangs statt.
        • Wiederholung der Masterarbeit jederzeit nach individueller Absprache

        Für die Bewertung der Prüfungsleistungen wird das lateinische Notensystem verwendet:

        0,7 – 1,3 summa cum laude
        1,7 – 2,3 magna cum laude
        2,7 – 3,3 cum laude
        3,7 – 4,0 rite
        5,0 non rite

        Die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen.

        Die Note der Zusatzklausur, die im Rahmen des Fachanwaltskurses geschrieben wird, fließt nicht mit in die Gesamtnote ein.

        Die aktuelle Prüfungsordnung können Sie hier einsehen. 

        Das Modulhandbuch des Studiengangs können Sie hier herunterladen.

        Eine Besonderheit des Studiengangs „M&A“ ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden zu wählen: Je nach Wahlfachbereich und der Ausrichtung der Masterarbeit können Sie entweder den rechtswissenschaftlichen Titel „Master of Laws“ (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad „Executive Master of Business Administration“ (EMBA) erwerben. Beide Titel können unabhängig von der Fachrichtung des Erststudiums angestrebt werden.

        Der akademische Hochschulgrad Master of Laws“ (LL.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses anerkannten Mastergrades weisen Sie Ihre Expertise auf dem Gebiet „Mergers & Acquisitions" aus, können sich von Ihren Mitbewerbenden absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Karrierechancen.

        Mit dem EMBA signalisieren Sie vor allem eingehende Wirtschaftskenntnisse und Managementwissen. Im Gegensatz zum klassischen MBA, der in der Regel in einem Vollzeitstudium erworben wird, richtet sich der EMBA vor allem an „Executives“, also Führungskräfte, die den Mastergrad berufsbegleitend erwerben möchten. EMBA-Anwärterinnen und -Anwärter verfügen in der Regel schon über mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung.
         

        Ein abgeschlossenes universitäres Masterstudium berechtigt grundsätzlich zur Promotion. Einschlägig sind hier die Promotionsordnungen der jeweiligen Fachbereiche, die von Universität zu Universität variieren können. An der Universität Münster gilt für den Fachbereich Rechtswissenschaften u.a. die Voraussetzung eines Masterabschlusses mit Bestnote (summa cum laude). Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen können Sie der Promotionsordnung der Universität Münster entnehmen. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an. 

        Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Diese stehen insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Gerade die Mandantschaft freiberuflicher Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legt Wert auf diese Zusatzqualifikation. Bei uns erhalten Sie nach Absolvieren unseres kostenlosen Zusatzkurses das theoretische Rüstzeug zur Erlangung der Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht. 

        Kosten

        Sichern Sie sich bei Anmeldung bis zum 1. Juli 2024 einen Nachlass in Höhe von 2.100 €!

        Frühbucher­tarif

        14.700 €

        bis zum 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 4.900 € zum jeweiligen Semesterbeginn

        Reguläre Gebühren

        16.800 €

        nach dem 1. Juli 2024

        Bequem in Raten zahlen:
        3 Raten in Höhe von 5.600 € zum jeweiligen Semesterbeginn
         

        Sie kennen jemanden, der bereits einen Masterstudiengang bei uns absolviert hat? Bei Weiterempfehlung durch ein Mitglied unseres Alumnivereins erhalten Sie bei Zulassung einen Nachlass in Höhe von 5 % auf die jeweilige Studiengebühr. 

        In jedem Studienjahr vergibt die Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die jeweils ersten drei rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die über eine hervorragende Abschlussnote und die geforderte Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Teilstipendienfähig ist, wer:

        • in einem der beiden Staatsexamina mit 9,0 oder mehr Punkten abgeschlossen hat 
        • einen Examens-, Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss hat und zu den besten 10 % zählt (Nachweis erforderlich)
         

        Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen vergeben werden können.

        Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am Masterstudiengang entstehen, sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z.B. An- und Abreise, Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel. Bei Übernahme der Kosten eines berufsbegleitenden Studiums durch den Arbeitgeber kann sich dies für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte steuerlich günstig auswirken. Arbeitgeber können die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, die Beschäftigten ihrerseits müssen die Kostenübernahme nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei ebenfalls nicht an.

        Zulassung

        Hochschulstudium

        • ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen: 
          • Staatsexamen 
          • Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten, der zu den besten 50 % zählt (bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden)
         

        Berufserfahrung

        • mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung
        • mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung, wenn der Hochschulgrad “Executive Master of Business Administration” (EMBA) angestrebt wird
         

        Die aktuelle Zulassungsordnung können Sie hier einsehen.

        • Frühbuchertarif mit einem Nachlass in Höhe von 2.100 € bis 1. Juli 2024
        • Bewerbungsfrist: 15. Juli 2024 (Ihre Bewerbung kann auch nach dem 15. Juli 2024 berücksichtigt werden, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.)

        Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.

        Es werden maximal 40 Studienplätze vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen. 

        • Prioritätsprinzip
          Bei Vorliegen der formalen Zulassungsvoraussetzungen erfolgt die Vergabe der ersten 30 Studienplätze nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen. Nach Eingang dauert es etwa ein bis zwei Wochen, bis der Prüfungsausschuss über die Zulassung entschieden hat.
        • Bewerbungsverfahren
          Die übrigen Studienplätze werden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Dabei werden alle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangenen Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss, insbesondere basierend auf den Kriterien "Abschlussnote" und "Berufserfahrung". Das Bewerbungsverfahren wird voraussichtlich zwei Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ihre Bewerbung kann auch nach Ablauf der Bewerbunsfrist berücksichtigt werden, sofern noch Studienplätze frei sind.

        Für die Bewerbung zum Studiengang benötigen wir die folgenden Unterlagen:

        • Anmeldeformular  (auch per E-Mail möglich)
        • Tabellarischer Lebenslauf (auch per E-Mail möglich)
        • Beglaubigte Ablichtungen der Staatsexamenszeugnisse, des Diplom-, Bachelor- und/oder Masterzeugnisses (per Post). Die Beglaubigung ist u.a. vorzunehmen durch einen Notar/eine Notarin, eine Gemeinde, Sparkasse oder der Ausstellungsbehörde der Urkunde.
        • Bei Diplom-, Bachelor- und Masterabschlüssen: Einfache Ablichtung des Einzelnotennachweises und des Diploma Supplements, einer Ranking-Bescheinigung oder eines Grading Tables (auch per E-Mail möglich) 

        Es besteht die Möglichkeit, sich an der Universität Münster einzuschreiben. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren von derzeitig 317,48 € pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das deutschlandweite Semesterticket. Bei Interesse an einer Immatrikulation an der Universität Münster sprechen Sie uns gerne an. 

        Studierendenstruktur

        Zahlen und Fakten

        Beruflicher Background

        Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus Kanzleien, Banken, Unternehmensberatungen sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

        Ihre Ansprechpartnerin

        Rechtsanwältin Kirsten Schoofs

        Tel.: +49 251 62077-10
        Mail: kirsten.schoofs[at]jurgrad.de