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Informationen zu Gebühren und Beiträgen
Wer sich einschreiben will oder bereits eingeschrieben ist und im nächsten Semester das Studium an der Philipps-Universität Marburg fortsetzen will (Rückmeldung), muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, dessen Zusammensetzung sich aus der nachfolgenden Tabelle ergibt. Gebühren werden u.a. für die Ausstellung von Zweitschriften und für Gasthörer erhoben (siehe unten).
Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 beträgt 386,09 €.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen
Semesterticketanteil*: 223,79 €
Studentenwerk: 95,50 €
Studentenschaft**: 16,80 €
Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 €
Informationen zur Gültigkeit des Semestertickets sowie der Einführung des Deutschlandtickets für Studierende finden Sie beim AStA Marburg.
*Das Semesterticket setzt sich wie folgt zusammen: RMV-Anteil (146,55 €), DB-Fernverkehr (59,70 €), NVV-Anteil (11,24 €), VGWS-Anteil (3,60 €), Nextbike (2,70 €).
**Die Beträge für die Studierendenschaft setzen sich zusammen aus: Studierendenschaft (16,80 €) davon Härtefalleuro (1,00 €) und HLTM Kulturticket (1,80 €)
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2023/24 betrug 371,32 €.
Sollte die tatsächliche Beitragshöhe niedriger oder höher ausfallen, kannst du im MARVIN-Portal über „Mein Studium“ – „Studienservice“ – „Zahlungen“ überprüfen, ob noch eine Nachforderung offen ist oder ein Guthaben vorhanden ist. Ein eventuelles Guthaben wird mit dem kommenden Semester verrechnet, ein noch offener Betrag muss nach gezahlt werden.
Auf der Überweisung für die Rückmeldung ist die Angabe deiner Matrikelnummer und deines Namens unbedingt erforderlich! Neueinschreiber*innen geben bitte als Verwendungszweck Namen und Vornamen an.
Ausländischen Studierenden kann der Verwaltungskostenbeitrag erlassen werden, wenn in zwischenstaatlichen oder übernationalen Abkommen und in Hochschulvereinbarungen Abgabenfreiheit garantiert ist. Dies betrifft Studierende, die im Rahmen von Austauschprogrammen in Marburg studieren. Sie bezahlen einen um 50 Euro (= Verwaltungskostenbeitrag) ermäßigten Beitrag.
Bei verspäteter Rückmeldung ist zudem eine Säumnisgebühr (siehe unten) zu entrichten
Bankverbindung
Empfänger: Philipps-Universität Marburg
IBAN: DE31 5005 0000 0001 0065 92
SWIFT-BIC: HELADEFFXXX
bei der Landesbank Hessen Thüringen
Verwaltungskostenbeitrag
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 13. Dezember 2013 (GVBl. I. 2014 S. 2).
- Verwaltungskostenordnung (HMWK)
Ausstellen einer Zweitschrift: | ||
des Studierendenausweises oder Gasthörerscheins | 30,00 | |
des Stammdatenblattes | 25,00 | |
eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde | 50,00 | |
Säumnisgebühr bei: | ||
verspäteter Rückmeldung | 30,00 | |
Studiengebühr für eine Gasthörerin oder einen Gasthörer | 100,00 |
Hinweis: Bei Erhalt eines Zulassungs- oder eines Ablehnungsbescheides für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entfällt eine Säumnisgebühr.