Studium & Weiterbildung

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Für unsere Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Kurse des Weiterbildungsprogramms gibt es mehrere Möglichkeiten der finanziellen Förderung.


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1. Steuererklärung: Weiterbildungs- oder Ausbildungskosten geltend machen

Die Studiengebühr und alle sonstigen mit dem Studium in Zusammenhang stehende Kosten (etwa für Bücher, Reise zum Studium etc.) können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Genaue Informationen dazu kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben. Wer selbstständig tätig ist, kann seine Aufwendungen für das Studium als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

2. Unterstützung durch den Arbeitgeber

  • Viele Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes unterstützen Ihre Mitarbeiter_innen bei beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen – auch bei einem Fernstudium.

  • Oft zahlen die Arbeitgeber die vollen Studiengebühren oder einen Teilbetrag. Nachfragen beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung lohnt sich.

3. Stipendien

  • 1. Aufstiegs-Stipendium

    Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend.

    Jährlich können rund 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben werden. Aktuell gibt es über 4.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen. Damit ist das Aufstiegsstipendium eines der größten Studienstipendien in Deutschland.

  • 2. Weiterbildungs-Stipendium

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Mit bis zu 7.200 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

    Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Jährlich können rund 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden, aktuell sind über 17.000 berufliche Talente in der Förderung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.

    Weitere Informationen:

    https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

    Weitere 2.300 Stipendien finden Sie bei: 
    www.mystipendium.de
     

     

  • 3. Stipendiumplus der Heinrich-Böll-Stiftung

4. Förderprogramme und -instrumente der Bundesländer

5. Förderprogramme und -instrumente vom Bund

  • 1. Bildungsgutschein
    • Arbeitnehmer_innen können einen Bildungsgutschein von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
    • Dafür müssen die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
    • Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • 2. Weitere Programme der Bundesagentur für Arbeit

    Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt mit verschiedenen Programmen u.a.:

    • die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer_innen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
    • die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer_innen ab 45
    • die Förderung von Berufsrückkehrer_innen

    Gemäß der freien Förderung nach § 16f SGB II i.V.m. § 45 SGB III (sog. „Vermittlungsbudget“) können die regionalen Arbeitsagenturen nach Ermessen Weiterbildungsmaßnahmen fördern. Demnach kann es zu regionalen Unterschieden kommen. Weitere Informationen bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit.

  • 3. Aufstiegsbafög

    Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

    Dies trifft zum Beispiel auf die Fortbildungen zum „Aus- und Weiterbildungspädagogen“ sowie zum „geprüften Weiterbildungspädagogen“ zu, die im Studium B.A. Berufspädagogik pauschal anerkannt werden.

    Mehr Informationen finden Sie hier:
    Aufstiegsbafög des BMBF

6. Förderung durch Stiftungen oder sonstige Institutionen

Stiftungen

  • 1. Akademikerprogramm
    • Beim Programm AQUA handelt es sich um ein Bildungsangebot der
      Otto Benecke Stiftung e.V. für Arbeitslose und für Akademiker_innen.
    • Das Programm unterstützt Einstieg und Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
    • AQUA bedeutet: Akademiker_innen qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt. 
  • 2. Hildegardis-Verein

    Dieser Verein fördert mit zinslosen Darlehen christliche Frauen, welche in Deutschland eine Aus- und Weiterbildung oder ein Studium absolvieren. Auch in bereits fortgeschrittenen Ausbildungsphasen oder nach lebenslaufbedingten Unterbrechungen kann eine Fördermöglichkeit bestehen. Der Hildegardis-Verein unterstützt auch ausländische Katholikinnen, die sich in Deutschland beruflich weiterbilden oder studieren. Zudem vergibt dieser Verein auch Darlehen für Zweit- und Aufbaustudien. Besonders Studentinnen in finanziellen Notlagen werden berücksichtigt. Der Hildegardis-Vereins möchte, die Vereinbarkeit von Beruf, Bildung und Familie für Frauen verbessern. Dazu hat der Verein eine eigene Familienförderung vorgesehen.

    Weiterführende Informationen:

    www.hildegardis-verein.de

  • 3. Bundesverband Deutscher Stiftungen

    Manche Stiftungen beteiligen sich an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Sonstige Institutionen

7. Weitere Informationen