Unterlagen für die Einschreibung

Sofern Ihnen ein Zulassungsbescheid zugegangen ist, müssen Sie die Einschreibung mit Upload der unten genannten Unterlagen und Nachweise im SIM-Portal beantragen. Halten Sie die im Zulassungsbescheid angegebene Einschreibfrist unbedingt ein! Wird innerhalb dieser Frist Ihre Einschreibung nicht von Ihnen beantragt, verfällt die Zulassung.

Sofern Sie sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung einschreiben möchten, können Sie die Einschreibung für das Wintersemester bis Ende September und für das Sommersemester bis Ende März im SIM-Portal mit Upload der unten genannten Unterlagen und Nachweise vornehmen.

Sofern Sie bereits an der Universität des Saarlandes eingeschrieben sind und zum Beispiel einen Fach- oder Studiengangswechsel beantragen, reicht es bei der Einschreibung im SIM-Portal aus, wenn Sie nur die Dokumente hochladen, die als Pflichtfeld markiert sind.

Wir können Sie nur einschreiben, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im SIM-Portal fristgerecht per Upload einreichen:


a) Personalausweis oder Reisepass

b) Ein Passfoto im JPG-Format mit der Mindestauflösung 248 x 330 Bildpunkte. Sie finden hier eine Anleitung zum Upload.

c) Zulassungsbescheid für ein Studium an der Universität des Saarlandes (entfällt bei zulassungsfreiem Studiengang).

d) Alle Seiten der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) sowie gegebenenfalls der amtlichen Übersetzungen ins Deutsche, Englische oder Französische (sofern die Originalsprache des Dokuments nicht bereits Deutsch, Englisch oder Französisch ist). Bitte speichern Sie alle Seiten in einer einzigen Datei ab.

Internationale Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland: Bei einem zulassungsfreien Bachelorstudiengang sowie Staatsexamen Rechtswissenschaft reichen Sie zusätzlich bitte die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist ein.

Deutsche Staatsangehörige mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland: Laden Sie zusätzlich bitte den Anerkennungsvermerk des zuständigen Ministeriums für Bildung hoch. Für das Saarland ist das Ministerium für Bildung und Kultur zuständig.

e) Nachweis des Krankenversicherungsschutzes

f) Einzahlungsquittung über den Zahlbetrag. Der Zahlbetrag setzt sich aus dem Semesterbeitrag (Sozialbeitrag inkl. Semesterticket) und ggf. den Studiengebühren zusammen. Die Höhe des Beitrags finden Sie hier: Semesterbeitrag. Die Überweisung des gesamten Betrags erfolgt auf das Konto der Universität des Saarlandes.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck in folgender Reihenfolge an: Personen-ID oder Matrikelnummer (auch aus einer früheren Einschreibung an der Universität des Saarlandes) oder Benutzername (den Sie bei der Registrierung im SIM-Bewerbungsportal erhalten haben, im Format "B0012345") sowie Vor- und Familienname(n) und Geburtsdatum.

Studierende in weiterbildenden Studiengängen: Einzahlungsquittung über die Entrichtung der Gebühr für die Teilnahme am Studium, soweit keine Gebührenfreiheit besteht. Die Höhe der Gebühr sowie die Modalitäten der Zahlung entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.

Von Studierenden, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist neben dem Semesterbeitrag eine Gebühr von 400,- Euro zu entrichten. Die Gebühr müssen Sie dann nicht entrichten, wenn Sie nur für "Promotion mit vorherigem Abschluss" eingeschrieben sind.

Die Einschreibung wird erst mit der Zahlung der Beiträge/Gebühren vollzogen. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungseingang wegen der Bankbearbeitungszeit einige Tage in Anspruch nehmen kann.

g) Nur bei Einschreibung in Master- oder Promotionsstudiengänge sowie weiterbildende Studiengänge (z.B. LL.M. oder MBA): Zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen benötigen Sie den Nachweis Abschlusszeugnis über vorangegangenes Hochschulstudium (oder Äquivalent) sowie der amtlichen Übersetzungen ins Deutsche oder Englische (sofern die Originalsprache des Dokuments nicht bereits Deutsch oder Englisch ist).

h) Eventuell Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Dieser Nachweis kann nur durch bestimmte Unterlagen erbracht werden.

i) Ggf. Nachweis der Exmatrikulation an der bisherigen deutschen Hochschule. Die Einschreibung für einen Studiengang, für den bundesweit Zulassungszahlen festgesetzt sind (z.B. Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin), wird versagt, wenn Sie in diesem Studiengang gleichzeitig an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt nicht bei Zweithörerschaft oder wenn durch Ihre Einschreibung an der Universität des Saarlandes der Zulassungsanspruch anderer Studienbewerber/innen nach Art. 12 GG nicht betroffen ist.

Weitere Unterlagen für spezifische Bewerbergruppen

Studiengang Sportwissenschaft, Lehramtsfächer Sport sowie Profilfach Sport

Im Studiengang Sportwissenschaft, den Lehramtsfächern Sport sowie im Profilfach Sport (Primarstufe) ist eine Einschreibung zusätzlich abhängig vom Erlangen des Deutschen Sportabzeichens in Silber in den letzten 18 Monaten. Die Anerkennung anderer Nachweise richten Sie bitte formlos mit den entsprechenden Nachweisen an das Sportwissenschaftliche Institut der Universität des Saarlandes.

Höheres Fachsemester bei einem zulassungsfreien Studiengang

Bei einer Einschreibung in ein höheres Fachsemester eines zulassungsfreien Studiengangs reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:

  • Immatrikulationsbescheinigung (mit Studiengangsbezeichnung und Fachsemesterangabe) der bisherigen Hochschule
  • Einstufungsbescheinigung(-en) des zuständigen Prüfungsamtes.
Doppelimmatrikulation

Reichen Sie bitte eine Begründung für Ihre Einschreibung ein, falls Sie an der Universität des Saarlandes in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind und sich zusätzlich für ein Doppelstudium in einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben möchten. Weitere Hinweise zur Begründung finden Sie hier: Doppelstudium

Teilzeitstudium

Für Ihre Fragen zum Teilzeitstudium lesen Sie bitte unsere Informationen zum Teilzeitstudium. Bei Interesse an einem Teilzeitstudium kümmern Sie sich bitte direkt nach der Einschreibung um die Antragstellung bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt.

Zweithörer

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Einschreibung als Zweithörer/in.

Promotionsstudium

Zur Einschreibung für ein Promotionsstudium (nach abgeschlossenem Erststudium) reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • eine Bescheinigung des zuständigen Dekanats nach § 3 Abs. 5 Immatrikulationsordnung, dass Sie die Voraussetzungen für ein Promotionsstudium erfüllen
  • das Hochschulabschlusszeugnis bzw. Staatsexamen

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