Deutschkenntnisse

Die Unterrichtssprache an der Universität Hohenheim ist - abgesehen von einigen Master-Studiengängen - Deutsch.
Voraussetzung, dass Sie sich für einen der deutschsprachigen Studiengänge bewerben können, ist deshalb der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, soweit nicht die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben wurde.

Studienbewerber müssen die Deutschkenntnisse in Form eines der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), sofern in allen vier Teilprüfungen mindestens die Stufe TDN 4 erreicht wurde

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), sofern die DSH mit mindestens der Stufe DSH-2 abgeschlossen wurde
  • "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe II" (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2 (alt bis 01.01.2012: Großes oder Kleines Deutsches Sprachdiplom oder Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts)
  • „Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München
  • ein Studienabschluss in einem deutschsprachigen Studiengang (Bachelor, Master, Diplom)
  • Anerkannte ausländische Zeugnisse
  • Bitte beachten Sie, dass ein IB-Diploma nur mit German A als Higher Level als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse anerkannt wird. Andernfalls müssen Sie einen der o.g. Deutschnachweise einreichen.

Der Nachweis, dass eine der oben genannten Prüfungen erfolgreich abgelegt wurde, muss bis zum Bewerbungsschluss erbracht werden. Anträge auf Zulassung ohne entsprechendes Zeugnis werden zurück geschickt!

Nähere Informationen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Zulassungssatzung auf der Website des jeweiligen Studienganges.

Spezielle Deutschkenntnisse

Fakultät Naturwissenschaften

  • gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens)
  • sofern es sich nicht um die Muttersprache der Bewerberin/des Bewerbers handelt

Der Nachweis kann erfolgen durch Sprachtests oder einschlägige Dokumente, z.B. durch:

  • UNIcert I Zertifikat (Mindestnote „gut")
  • Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe DSD 1
  • TestDAF auf dem Niveau TND 3
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang: DSH1 Niveau
  • gute deutsche Sprachkenntnisse (mindestens Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens)
  • sofern es sich nicht um die Muttersprache der Bewerberin/des Bewerbers handelt

Der Nachweis kann erfolgen durch Sprachtests oder einschlägige Dokumente, z.B. durch:

  • UNIcert I Zertifikat (Mindestnote „gut")
  • Goethe-Zertifikat B1: Zertifikat Deutsch
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: Stufe DSD 1
  • TestDAF auf dem Niveau TND 3
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang: DSH1 Niveau

 

 

 

Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

  • deutsche Sprachkenntnisse

Nachweis über den "TestDaF- Test Deutsch als Fremdsprache", soweit nicht folgende Bedingungen vorliegen:

  • Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule
  • Abschluss eines deutschsprachigen Studiums

Claudia Manca
Studierendenmobilität und internationale Zulassungen
Internationale Zulassungen

Akademisches Auslandsamt (AA)
Tel.: 0711 459-24206
claudia.manca@verwaltung.uni-hohenheim.de