Studium

Masterstudiengänge

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Einschreibung für zulassungsfreie Masterstudiengänge.

Informationen zum Verfahrensablauf für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge finden Sie auf der Seite Verfahrensablauf für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge.

Ausländische Studierende, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang aufnehmen möchten, wenden sich bitte an das International Center.

1. Eignung

Voraussetzung für die Aufnahme des gewünschten Masterstudiums ist ein erster Hochschulabschluss.
Bei konsekutiven Masterstudiengängen ist das i.d.R. ein Bachelorabschluss im selben oder einem nahestehenden Fach.
Bei interdisziplinären Masterstudiengängen ist das i.d.R. ein Bachelorabschluss in einem der beteiligten Fächer oder einem dazu eng verwandten Fach.

Die grundsätzlichen Eignungsvoraussetzungen sind in der jeweiligen Fachprüfungsordnung sowie der Zwei-Fächer-Prüfungsordnung geregelt.

Darüber hinaus werden in einigen Studiengängen das Erreichen einer bestimmten Mindestnote und/oder Fremdsprachenkenntnisse/Praktika gemäß Studienqualifikationssatzung gefordert.

Studierende bzw. Absolventinnen und Absolventen der CAU, die einen inhaltlich unmittelbar auf ihr Bachelorstudium aufbauenden Masterstudiengang aufnehmen möchten, müssen - bis auf wenige Ausnahmen (siehe Punkt 2. besondere Fristen) - die fachliche Eignung nicht nachweisen und können direkt einen Studiengangwechsel (für Studierende der CAU) beantragen.

2. Fristen

Besondere Fristen:
Für einige - oft englischsprachige Masterstudiengänge - haben die entsprechenden Fachbereiche Eignungsfeststellungsverfahren mit besonderen Anmeldefristen und gesonderten Antrags-/Bewerbungsverfahren eingerichtet. Die Anmeldefristen liegen oft bereits viele Monate vor der Einschreibfrist.
Die betroffenen Studiengänge sowie die Links zu den Webseiten der Fachbereiche entnehmen Sie bitte der Auflistung der entsprechenden Masterstudiengänge.

Allgemeine Fristen:
Damit die Bescheinigung über die fachliche Eignung für alle anderen Studiengänge fristgerecht vorliegt, reichen Sie Ihren Antrag auf Prüfung der Eignungsvoraussetzungen mit den dort aufgeführten Unterlagen für eine Studienaufnahme
zum Sommersemester möglichst vom 01.12. bis 01.02.
und zum Wintersemester möglichst vom 01.06. bis 01.08.
bei der für die Prüfung zuständigen Stelle (siehe Punkt 3.) ein.

3. Zuständige Stellen für die Feststellung der Eignung

Für 1-Fach-Masterstudiengänge: Studienfachberatungen / Prüfungsämter
Die Unterlagen müssen für die Prüfung direkt an den Fachbereich bzw. das Prüfungsamt gechickt werden.


Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Prüfung der Eignungsvoraussetzungen für 1-Fach-Masterstudiengänge mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen

  • für die Studiengänge der Philosophischen Fakultät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät an die zuständige Studienfachberatung
  • für die Studiengänge Pflegepädagogik, Drug Research and Technologie und Material Science and Engineering an die zuständige Studienfachberatung
  • für alle anderen Studiengänge an das zuständige Prüfungsamt.

 

Für 2-Fächer-Masterstudiengänge: Studierendenservice
Die Koordinierung für die Prüfung der Eignungsvoraussetzungen erfolgt über den Studierendenservice.


Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag elektronisch ausgefüllt mit den dort aufgeführten Unterlagen per E-Mail beim Studierendenservice ein.
Antragsformular für 2-Fächer-Master Lehramt oder Wirtschaftspädagogik: Antrag 2-Fächer LA + WiPäd
Antragsformular für 2-Fächer-Master: Antrag 2-Fächer
Sie erhalten den Antrag als Bescheinigung mit dem Ergebnis bzgl. der Eignung per E-Mail zurück.
Diese Bestätigung reichen Sie dann mit den anderen für die Einschreibung oder den Studiengangwechsel erforderlichen Unterlagen ein.
Bei Verfahrensfragen wenden Sie sich gerne an den Studierendenservice (E-Mail: studservice@uv.uni-kiel.de, Telefon 0431 880-4840).

4. Vorläufige Einschreibung / Studiengangwechsel ohne Bachelor-Zeugnis

Informationen zur vorläufigen Einschreibung oder einen Studienganwechsel in einen Masterstudiengang (sofern der Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, aber nicht mehr als 30 Leistungspunkte zum Abschluss fehlen) finden Sie auf der Informationsseite vorläufige Einschreibung / Studiengangwechsel in einen Masterstudiengang.

5. Einschreibung / Studiengangwechsel

Für die Einschreibung übermitteln Sie Ihre Daten in der Einschreibfrist für zulassungsfreie Studiengänge über das CAU-Portal an die Universität Kiel.

Ehemalige Studierende, die nach dem Sommersemester 2010 bereits an der CAU eingeschrieben waren, können sich als "Wiedereinschreiber*innen" unter Verwendung das Antrags auf Einschreibung erneut einschreiben.

Ehemalige Studierende, die vor dem Sommersemester 2010 eingeschrieben waren, durchlaufen die Online-Einschreibung über das CAU-Portal.

Die Einschreibunterlagen müssen anschließend postalisch beim Studierendenservice eingereicht werden.

Aktuell an der CAU eingeschriebene Studierende beantragen einen Studiengangewechsel (für Studierende der CAU), sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.