Informationen zum Bewerbungsverfahren für den Master-Studiengang „Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache“

Informationen zu den Gebühren für ein Studium an der Universität Heidelberg

Alle Studierenden müssen pro Semester eine Gebühr (ca. 150€ pro Semester) für Verwaltungskosten, Studierendenwerk, Studierendenrat und Semesterticket entrichten.

Für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes fallen seit dem Wintersemester 2017/18 zusätzliche Studiengebühren (1.500,-€ pro Semester) an.
Ausländische Studierende, die für ihr Studium finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an die Studierendenberatung des Dezernat Internationale Beziehungen wenden oder um ein Stipendium bewerben.

Bewerbungen für den Master-Studiengang Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache

Alle Studieninteressierten, egal ob internationale Studienbewerber:innen oder Bewerber:innen mit deutscher Staatsangehörigkeit, durchlaufen ab sofort das gleiche Bewerbungsverfahren und reichen ihre Bewerbungsunterlagen über das online-Portal der Universität Heidelberg ein: https://heico.uni-heidelberg.de

Die Bewerbungsunterlagen müssen also nicht mehr postalisch eingereicht werden.

Es gelten folgende Bewerbungsfristen:
für das Wintersemester: 30. September 
für das Sommersemester: 31. März 

 

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber mit internationalen Vorbildungsnachweisen

Wenn Sie sich mit internationalen Zeugnissen bewerben, müssen diese Zeugnisse im Studierendenadministration geprüft werden. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen deutlich vor Ablauf der oben genannten Fristen einreichen. 
Wir empfehlen den 30. Juni für das Wintersemester und den 31. Januar für das Sommersemester. Andernfalls kann eine umgehende Prüfung und Bewertung Ihrer Zeugnisse nicht gewährleistet werden. Dies kann zu einer zeitlichen Verzögerung bei der Erteilung des Studienplatzes und der Ausstellung eines Zulassungsbescheides und damit einhergehend zu Problemen für diejenigen Bewerber:innen führen, die ein Visum zu Studienzwecken in ihrem Heimatland beantragen müssen.