Business Administration M.Sc.

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Zu­las­sungs­vor­aus­set­zungen

für den Studiengang Business Administration für Nicht-Wirtschaftswissenschaftler (MScBA)

Ein mit dem akademischen Diplom- oder Bachelorgrad an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer gleich gestellten Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Abschlussprüfung im Ausland abgeschlossenes Studium in einem anderen Fach als der Betriebswirtschaftslehre oder eines inhaltlich ähnlichen Studienganges. Ein Studium wird nicht der Betriebswirtschaftslehre zugeordnet, wenn die wirtschaftswissenschaftlichen Module höchstens 20 Prozent der ECTS-Punkte – ersatzweise der Semesterwochenstunden – ausmachen. Der Abschluss muss mindestens 180 ECTS-Punkte besitzen. Bewerberinnen und Bewerber haben nachzuweisen, dass sie das genannte Studium mit einem Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 oder ECTS-Note C abgeschlossen haben.

Bewerberinnen und Bewerber müssen eine dreimonatige betriebliche, praktische Tätigkeit vor Beginn des Studiums nachweisen. Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit mit einschlägigem betriebswirtschaftlichen Bezug beispielsweise in einem Unternehmen, einer öffentlichen Institution, einer Verwaltungsorganisation und/oder wissenschaftlichen Einrichtung. Als einschlägige betriebliche, praktische Tätigkeit im Rahmen dieser Studienvoraussetzungen werden beispielsweise anerkannt: Tätigkeiten in kaufmännischen Abteilungen wie Personal, Marketing, Controlling, Finanzen, Einkauf, Vertrieb sowie Projekt-Tätigkeiten im Projektmanagement, in der Logistik, im Qualitätsmanagement, in Ingenieursgesellschaften sowie spezifische Aufgaben in wissenschaftlichen Institutionen.
Die betriebliche, praktische Tätigkeit kann in einem zusammenhängenden Zeitraum in Vollzeit absolviert werden. Es werden auch zeitlich auseinanderliegende einschlägige Tätigkeiten anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen entsprechen und in der Summe drei Monate ergeben.

Kenntnisse der englischen Sprache müssen Sie nachweisen durch:

  • TOEFL iBT score 79 (Stand 2008)
  • TOEIC 750 Punkte
  • ILEC (Level B2)
  • IELTS (Level B2)
  • den Erwerb von mindestens 30 ECTS-Punkten aus Vorlesungen, die vollständig in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden und bei denen die letzten Prüfungsleistungen innerhalb der letzten zwei Jahre erbracht wurden

Das Testergebnis muss spätestens bis zu zwei  Monate nach Vorlesungsbeginn vorgelegt werden. Wird der Nachweis nicht fristgemäß vorgelegt, wird die Einschreibung in das das nächstfolgende Semester versagt.
 

Die Gültigkeit von Sprachtests ist auf zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung befristet.

Adäquate Auslandsaufenthalte können Sprachtests ersetzen, wobei über die Äquivalenz im Einzelfall zu entscheiden ist.

Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Eignung und Motivation durch ein Interview nachweisen, wenn die Studiengangsleitung dies für erforderlich hält.

In den Lehrveranstaltungen zur Forschungsmethodik und Volkswirtschaftslehre wird Lehrstoff aus Grundlagenvorlesungen Statistik und Mathematik aus Bachelorstudiengängen vorausgesetzt. Das umfasst beispielsweise Kennzahlen der deskriptiven Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Stichprobentheorie, Konfidenzintervall, Hypothesentest, Korrelation und Regression (für Statistik) und elementare Algebra sowie einfache Differenzialrechnung für Volkswirtschaftslehre. Studierende, die diese Vorkenntnisse nicht mitbringen, sollten sich vor Beginn des Studiums in diese Themengebiete intensiver einarbeiten.

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Kontakt

Iris Schwabe
Sachbearbeiterin des Studienganges
Mo bis Fr Vor- und Nachmittag
Tel. +49 6131 628-7381
zulassung (at) hs-mainz.de