Studieren ohne Abitur

Studieren ohne Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife

Auch ohne Abitur können beruflich Qualifizierte unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Grundsätzlich gilt dies für alle unsere Studienfächer. Bitte beachten Sie, dass für den Zugang zum Studiengang Hebammenwissenschaft neben den landesrechtlichen Zugangsvoraussetzungen der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) auch die Zugangsvoraussetzungen des Hebammengesetzes (HebG) erfüllt sein müssen.

Die Zugangsmöglichkeiten lassen sich in drei Bewerbungsgruppen entsprechend der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZG-VO) unterscheiden:

  • 1. Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte

    (gemäß § 2 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)

    Wenn Sie dieser Gruppe angehören sind Sie zur Aufnahme aller Studiengänge berechtigt. Sie haben ohne vorherige Prüfung den direkten Zugang zu den Studiengängen. Mit welcher Qualifikation Sie zu der Gruppe der „vergleichbar Qualifizierten“ gehören, lesen Sie bitte hier. Eine Liste einiger anerkannter Aufstiegsfortbildungen finden Sie hier.

    • Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zu denen Sie sich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben, nehmen Sie vorerst mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren teil. Sie können jedoch durch das Ablegen einer Zugangsprüfung Ihre Note und somit Ihre Chancen verbessern: Die Bewerbung für die Zugangsprüfung senden Sie für ein Sommersemester bis spätestens zum 1. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 1. April direkt an den Fachbereich.
    • Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben Sie sich zu den hier genannten Fristen an der Universität Münster über das Bewerbungsportal. Die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben. Sie müssen sich daher zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) registrieren.
      Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sein, entscheidet eine fachbereichsinterne Kommission über Ihre Zulassung.
    • Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich zu den hier genannten Fristen immatrikulieren. Nutzen Sie hierzu die  Online-Immatrikulation.

     

  • 2. Fachtreue Bewerbende

    (gemäß § 3 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)

    Direkten Zugang zum Studium, die fachlich der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit entsprechen, haben die so genannten „fachtreuen“ Bewerbenden. Hierzu zählen alle, die eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert und anschließend in einem fachlich entsprechenden Beruf eine 3-jährige berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

    • Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zu denen Sie sich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben können, nehmen Sie vorerst mit der Note 4,0 am Vergabeverfahren teil. Sie können jedoch durch das Ablegen einer Zugangsprüfung Ihre Note und somit Ihre Chancen verbessern:
      Die Zugangsprüfungen finden in der Regel im April für ein Wintersemester und im Oktober für ein Sommersemester statt. Die Anmeldung zur Zugangsprüfung senden Sie für ein Sommersemester bis spätestens zum 1. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 1. April direkt an den Fachbereich.
    • Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge, bewerben Sie sich an der Universität Münster über das   Bewerbungsportal zu den hier genannten Fristen.
      Die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben. Sie müssen sich daher zunächst bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) registrieren. Sollten mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sein, entscheidet eine fachbereichsinterne Kommission über Ihre Zulassung.
      Durch Bestehen einer Zugangsprüfung können Sie sich auch für einen anderen – nicht fachlich entsprechenden – Studiengang an der Universität Münster bewerben.
    • Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich zu den hier genannten Friste für ein zweisemestriges Probestudium immatrikulieren. Nutzen Sie hierzu die  Online-Immatrikulation.
  • 3. Nicht fachtreue Bewerbende

    (gemäß § 4 Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)

    Mit einer abgeschlossenen, mindestens 2-jährigen Ausbildung und daran anschließend drei Jahren Berufspraxis auch außerhalb des erlernten Berufs können Sie auch Fächer studieren, die nicht Ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Bei einer mindestens hälftigen Teilzeitbeschäftigung wird die Berufstätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet. Als Berufstätigkeit gilt auch, wenn man hauptverantwortlich und selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen führt oder geführt hat.

    • Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) zu denen Sie sich über www.hochschulstart.de bei der Stiftung  für Hochschulzulassung (SfH) bewerben können, müssen Sie vorab eine Zugangsprüfung ablegen um mit der dort erreichten Note am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.
    • In zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen Sie eine Zugangsprüfung ablegen, diese erfolgreich bestehen und sich im Anschluss über das Bewerbungsportal zu den hier genannten Fristen bewerben.
    • In zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich für ein zweisemestriges Probestudium einschreiben. Nach erfolgreichem Probestudium werden Sie endgültig eingeschrieben.

    Die Anmeldung zur Zugangsprüfung senden Sie für ein Sommersemester bis spätestens zum 1. Oktober und für ein Wintersemester bis spätestens zum 1. April direkt an den Fachbereich.

Studienplatzvergabe

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie)

Die Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte Studienplätze erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
Informationen zur Vergabe

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Gruppe 1 und 2:
Studienplätze für Meisterinnen, Meister und vergleichbar Qualifizierte sowie für fachtreue Bewerbende werden über eine Vorabquote vergeben. Von den vorhandenen Studienplätzen werden je Studiengang nur 3,1 % der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) für diese Bewerbungsgruppe reserviert. Sollte es mehr Bewerbende als Studienplätze geben, wird eine Auswahlkommission die Vergabe durchführen.

Gruppe 3:
Bewerbende, die eine Zugangsprüfung abgelegt haben, werden mit der Note der Zugangsprüfung am normalen Vergabeverfahren beteiligt. Hier finden Sie die Auswahlgrenzen der vergangenen Semester. Im Auswahlverfahren der Hochschule wird für jedes (bis maximal 7) Wartesemester die Note um 0,1 verbessert. Wartesemester gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Hochschulzugangsberechtigung nach der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vorliegt, jedoch frühestens ab Inkrafttreten der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (seit dem Wintersemester 2010/2011).

 

Zulassungsfreie Studiengänge

In zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle Bewerbende, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz.

Sonderregelungen für die Fächer Sport, Musik und Kunst

Für die Fächer Sport und Musik ist wie bei allen Bewerbenden das Ablegen einer Eignungsprüfung erforderlich. Das Studium des Faches Kunst wird an der Kunstakademie Münster durchgeführt. Bewerbungen müssen direkt dort erfolgen.

Hinweise zur Zugangsprüfung:

An wen richte ich meine Anmeldung für eine Zugangsprüfung und wer berät mich zu Prüfungsanforderungen, dem Arbeitsaufwand der Prüfungsvorbereitung usw.?

Bitte melden Sie sich bei den Dekanaten der Fachbereiche an, d.h. bei der zentralen Verwaltung und Leitung der Fachbereiche.
Adressen der Dekanate

Bitte lassen Sie sich vor der Bewerbung unbedingt von der im Fachbereich zuständigen Kontaktperson beraten, damit die Anforderungen der Prüfungsvorbereitung für Sie deutlich werden.