Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Für Berufserfahrene ohne Hochschulreife: Probestudium in „ihrem“ Fachgebiet

Das Probestudium ist ein alternativer Zugang für beruflich Qualifizierte an die Universität. Vor der eigentlichen Bewerbung/Einschreibung prüft die Universität den Anspruch – daher müssen sich Interessierte rechtzeitig bei uns anmelden.

Im Gegensatz zum artverwandten Zugang mit Feststellungsprüfung kann dieses Probestudium ohne zusätzlichen Eignungstest begonnen werden – dafür allerdings „nur“ auf Bewährung. Wer nach zwei Semestern mindestens die Hälfte der veranschlagten Leistungspunkte erbringt, kann immatrikuliert bleiben.

Qualifiziert mich mein beruflicher Werdegang für ein Probestudium?

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie ein Probestudium beginnen können:

  • Ihr Studienwunsch muss eine „fachliche Verwandtschaft“ zu Ihrer Ausbildung und Berufspraxis aufweisen.
  • Sie haben – unter dieser Vorbedingung – eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen, deren Durchschnittsnote 2,5 oder besser ist.
  • Vom letzten Tag der jeweiligen Antragsfrist gesehen waren Sie mindestens drei Jahre hauptberuflich in diesem einschlägigen Fachgebiet tätig.

Ist ein Probestudium der richtige Weg für Sie? Auch wenn Sie die Kriterien formal erfüllen – erörtern Sie diese höchst individuelle Frage gern gemeinsam mit der Allgemeinen Studienberatung.

Was bedeutet „fachliche Verwandtschaft“?

Eine Nähe der Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte zum angestrebten Studium muss erkennbar vorliegen.

  • Sie planen ein Kombi-Studium mit zwei Teilstudiengängen? Dann genügt die „Fachbindung“ zu einem der beiden Teilstudiengänge.
  • Analog dazu gilt für das Probestudium für Lehramt an Gymnasien und Sekundarschulen: Es muss die fachliche Nähe zu einem der beiden Unterrichtsfächer gegeben sein.
  • Sie beabsichtigen ein Lehramtsstudium für die Grundschule oder die Förderschule? Dann bezieht sich die fachliche Nähe auf das (pädagogische) Grundlagenstudium.

Wann beantrage ich den Hochschulzugang via Probestudium?

Bis zu diesen Stichtagen muss Ihr vollständiger Antrag bei uns eingegangen sein:

  • 31.05. bei einem Studienwunsch mit zulassungsbeschränkten Anteilen
  • 31.08. bei einem Studienwunsch ohne NC

Die Fristen beziehen sich auf den Studienbeginn im Wintersemester (zum Sommersemester kann als grundständiges Angebot nur Evangelische Theologie Diplom begonnen werden, Frist hierfür: 1. März).

Wie beantrage ich den Hochschulzugang über ein Probestudium?

Ihren Antrag stellen Sie mit einer formlosen Mail an das Immatrikulationsamt (). Enthalten sein müssen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis Berufsausbildung
  • Bescheinigung über Berufstätigkeit

Es ist auch möglich, die Unterlagen postalisch (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Abteilung 1, Immatrikulationsamt, 06099 Halle) oder über unsere Hausbriefkästen einzureichen.

Welche Besonderheiten gelten für Bewerbungen mit internationalem Kontext?

Internationale Bewerber*innen können zum Probestudium zugelassen werden, wenn

a) die Ausbildung in Deutschland absolviert wurde oder

b) eine im Ausland absolvierte Ausbildung als „gleichwertig“ anerkannt ist (benötigt: amtlich beglaubigte Kopie der Anerkennungs-Urkunde des Landesverwaltungsamtes).

Zusätzlich erforderlich ist in beiden Fällen ein Sprachnachweis Deutsch Niveau C1.

Wie findet die Bewerbung für einen Studienplatz statt?

Ist die Prüfung Ihres Antrags erfolgreich, bescheinigen wir Ihnen eine „fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung“ für ein Probestudium in Ihrem Wunschstudiengang. Mit dieser (und allen weiteren notwendigen Unterlagen) bewerben Sie sich im nächsten Schritt regulär wie unter www.uni-halle.de/bewerben beschrieben.

Wichtig: Ein erfolgreicher Antrag auf Zulassung zum Probestudium ist keine Studienplatzgarantie, sondern verhilft Ihnen lediglich zur Hochschulzugangsberechtigung (grob gesagt: Er ersetzt bei Ihrem Einstieg das Abitur, und auch das nur „auf Bewährung“).

Außerdem: Einige Studienangebote erfordern weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen – die spätestens zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Studienplatz erfüllt sein müssen.

Wie lange gilt meine Anerkennung als fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für ein Probestudium?

Auf Basis der positiven Bescheinigung können Sie sich nur im unmittelbar folgenden oder im darauf folgenden Vergabe- oder Immatrikulationsverfahren bewerben oder einschreiben.

Beispiel: Eine Bescheinigung für das Probestudium mit Datum 15.06.2023 berechtigt für eine Bewerbung um einen Studienplatz bis spätestens zum Wintersemester 2024/25. Bei einer Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester 2025/26 müsste erneut ein Antrag auf Zulassung zum Probestudium gestellt werden.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge zum Probestudium bewerben?

Theoretisch ja. Praktisch ist es unwahrscheinlich, dass Ihr beruflicher Werdegang Sie dafür hinreichend qualifiziert. Allerdings gelten für Mehrfachbewerbungen weitere Einschränkungen, die Sie in unseren FAQ zur Bewerbung erfahren.

Obwohl die zeitgleiche Bewerbung in seltenen Konstellationen also möglich wäre, ist die zeitgleiche Aufnahme eines Probestudiums in zwei Studiengängen dann aber nicht gestattet.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

In zulassungsfreien Studiengängen erhalten alle erfolgreich beschiedenen Probestudiumsbewerber*innen einen Studienplatz, sofern alle zur Einschreibung nötigen Schritte fristgemäß erledigt werden.

In örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Studienplätze über die „Vorabquote für beruflich Qualifizierte“ vergeben. > So funktioniert die Auswahl.

In den zentral zulassungsbeschränkten Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin konkurrieren die Probestudiumsbewerber*innen in den Hauptquoten um einen Studienplatz.

Kann in jedem grundständigen Studiengang ein Probestudium begonnen werden?

Fast in jedem. Ausgenommen sind aktuell nur Hebammenwissenschaft und Evidenzbasierte Pflege.

Kann das Probestudium auch in Teilzeit absolviert werden?

Nein.

Kann während des Probestudiums eine Beurlaubung gewährt werden?

Ja, für Gründe nach § 17, Absatz 1, Nr. 1, 2 und 3 (Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit sowie Pflege eines eigenen Kindes unter 12 Jahren) kann eine Beurlaubung während des Probestudiums gewährt werden, allerdings längstens für 2 Semester. Das Probestudium wird nach der Beurlaubung fortgesetzt.

Wann ist das Probestudium bestanden? Und muss ich den Nachweis darüber selbst erbringen?

Ja, Sie müssen gegenüber dem Immatrikulationsamt aktiv nachweisen, dass Ihr Probestudium erfolgreich verlaufen ist.

Das Probestudium gilt als bestanden, wenn nach Ablauf der 2 Semester mindestens 50 Prozent der gemäß Regelstudienzeit zu erbringenden Leistungspunkte erworben wurden. Das bedeutet:

  • In modularisierten Studienangeboten sind mindestens 30 Leistungspunkte nachzuweisen.
  • Zusatzbedingung in Kombi-Bachelor-Studiengängen: In jedem Teilstudiengang ist mindestens ein Modul erfolgreich zu absolvieren.
  • Zusatzbedingung in Lehramts­studiengängen: Mindestens ein Modul des Grundlagenstudiums wurde erfolgreich abgeschlossen.
  • Für Rechtswissenschaft gilt: Erfolgreich absolviert werden müssen mindestens ein Grundlagenfach und je eine Prüfung pro Rechtsgebiet.
  • Für Pharmazie gilt: Mindestens 5 scheinpflichtige Lehrveranstaltungen müssen erfolgreich absolviert werden.
  • In den weiteren nicht-modularisierten Studiengängen legt der zuständige Prüfungsausschuss die im Probestudium mindestens zu erbringenden Leistungen fest. Wir informieren die Probestudierenden dieser Studienangebote darüber individuell per Mail.

Wie und bis wann weise ich die notwendigen Leistungspunkte nach?

Spätestens am letzten Tag des zweiten Semesters (= Ende des Probestudiums; 30.09. oder 31.03.) reichen Sie im Immatrikulationsamt persönlich, postalisch oder entweder eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes oder eine aktuelle Fächer- und Notenübersicht aus dem Löwenportal ein.

Eine Fristverlängerung um drei Wochen (bis 20.10. oder 20.04.) ist nur dann möglich, wenn per Mail oder postalisch hinreichende Gründe vorgelegt werden.

Bekommen erfolgreiche Absolvent*innen des Probestudiums eine Urkunde von uns?

Nicht automatisch. Eine Bescheinigung über das erfolgreiche Bestehen des Probestudiums kann aber beim zuständigen Prüfungsamt angefordert werden.

Was passiert bei nicht erfolgreichem Abschluss des Probestudiums?

In diesem Fall werden die Studierenden exmatrikuliert.

Ist nach einem erfolgreichen Probestudium später ein Studiengangwechsel zulässig?

Nur sofern es sich um einen Studiengang in der gleichen Fachrichtung handelt. Die Fachbindung bleibt also während Ihrer gesamten Verweildauer an unserer Universität bestehen.

Welche Rechtsquellen liegen diesen Regelungen zugrunde?

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