Lehramt an Grundschulen modularisiert

Allgemeine Informationen

Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Grundschulen
Umfang 240 LP
Regelstudienzeit 8 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung abhängig vom Drittfach (siehe Bewerbung/Einschreibung)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen ja (Details)
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Die Ausbildung zur Lehrerin/zum Lehrer an Grundschulen erfolgt in zwei Phasen: einem Studium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt, und dem Vorbereitungsdienst (=Referendariat), der in der Zweiten Staatsprüfung mündet. Das Lehramtsstudium an der Universität Halle ist vollständig modularisiert. Als Abschluss wird das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an Grundschulen erworben.

Fächerkombination

Zu wählen sind drei Unterrichtsfächer, darunter zwingend Deutsch und Mathematik. Eins dieser beiden Hauptfächer wird als Fach I vertieft studiert.

Deutsch + Mathematik + ...

Im späteren Verlauf kann Medienbildung als Ergänzungsfach zusätzlich studiert werden.

Berufsperspektiven

Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) kann man sich für die zweite Phase der Lehrerausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufnehmenden Landes zu richten.

Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.

Während des Vorbereitungsdienstes arbeitet man schon an einer Schule, hospitiert und unterrichtet unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden. Am Ende des Vorbereitungsdienstes legt man das Zweite Staatsexamen ab und kann sich damit um eine Anstellung als Lehrerin oder Lehrer im staatlichen Schuldienst bewerben.

Struktur des Studiums

Aufbau des Studiums

Bildungswissenschaften - 35 LP
(Pädagogik & Pädagogische Psychologie)
Fächerübergreifende Grundschuldidaktik - 15 LP
Fach I - Deutsch oder Mathematik - (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 50 LP
Fach II - Deutsch oder Mathematik - (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 35 LP
Fach III (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) - 35 LP
Einführung in das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) - 10 LP
Einführung in die Förderpädagogik – 10 LP
Schulpraktische Studien – 15 LP
Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer/innen: Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP
Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum - 5 LP
Wissenschaftliche Hausarbeit - 15 LP
Abschlussprüfung - 10 LP

Modularisierung des Studiums

Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/ Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.

Leistungspunkte (LP)/ ECTS

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten.
Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für den unmittelbaren Präsenz-Unterricht, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand.
Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen wurde eine Gesamtanzahl von 240 Leistungspunkten festgelegt.

Studieninhalt

Modulübersicht Lehramt an Grundschulen

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Modulhandbücher für die gewählten Unterrichtsfächer sind in den Detailinformationen der jeweiligen Fächer verlinkt.

Bildungswissenschaften

Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Grundschulen.

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Pädagogik (20 LP)    
Modul I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht (einschließlich Beobachtungspraktikum) 10 1.
Modul II: Sozialisation im Kindesalter 5 4./5.
Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung 5 5./6.
Pädagogische Psychologie (15 LP)    
Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie 5 2./3.
Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen 10 4./5.

Fächerübergreifende Grundschuldidaktik

Modulbezeichnung LP Empf. Sem.
Fächerübergreifendes Lehren und Lernen 5 1.
Fächerverbindender Unterricht 5 ab 2.
Schuleingangsphase 5 3.

Fachwissenschaft und Fachdidaktik

Der Studienumfang beinhaltet für das 1. Fach 25 LP Fachwissenschaft und 25 LP Fachdidaktik, für das 2. und 3. Fach je 20 LP Fachwissenschaft und 15 LP Fachdidaktik.

Nähere Informationen zum Inhalt des Fachstudiums erhalten Sie auf den Detailseiten der Unterrichtsfächer.

Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer*innen

Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme.
Das Zentrum für Lehrer*innenbildung bietet unabhängig davon ergänzende Stimmchecks an. Hier kann sich jede angehende Lehrkraft kostenlos eine individuelle Einschätzung und Beratung zur eigenen Stimme einholen. Der Stimmcheck ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem phoniatrischen Gutachten.

Weiterhin dient das LSQ-Modul der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.

Abschluss

Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Grundschulen

Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  • der wissenschaftlichen Hausarbeit
  • je einer schriftlichen Abschlussprüfung in den drei studierten Unterrichtsfächern
  • je einer mündlichen Abschlussprüfung in den Fächern Pädagogik und Psychologie

Praktika

Schulpraktika gliedern sich in

  • ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum innerhalb des Moduls I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik im Rahmen der Bildungswissenschaften
  • ein Schulpraktikum I mit schulpraktischen Übungen in einem Studienumfang von 10 LP
  • ein Schulpraktikum II in einem Studienumfang von 5 LP
  • ein Außerunterrichtliches Pädagogisches Praktikum (Studienumfang von 5 LP) mit dem Ziel der Steigerung der Reflexionskompetenz zum eigenen pädagogischen Handeln im Rahmen eines selbst gewählten außerunterrichtlichen pädagogischen Praxisfeldes mit Kindern oder Jugendlichen.

Auslandsaufenthalt

Im Lehramtsstudium die Welt erfahren: Mobilitätsfenster für internationale Studien- und Praxisaufenthalte ermöglichen es allen Lehramtsstudierenden, die für den Lehrer*innenberuf benötigten interkulturellen Kompetenzen zu entwickeln. Ganz unabhängig von den gewählten Studienfächern bieten sich ideale Voraussetzungen für Studien- und/oder Praxisaufenthalte im Ausland durch:

  • Beratung und Information von Anfang an
  • garantierte Förderung bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten in Europa
  • gute Fördermöglichkeiten für Aufenthalte außerhalb Europas
  • kostenfreie sprachliche und interkulturelle Vorbereitung
  • digitale Betreuung und Begleitung im Ausland
  • Anrechnung der im Ausland erbrachten Studien-/Praxisleistungen
  • Nachbereitung und Zertifizierung nach der Rückkehr

Mehr Informationen: www.zlb.uni-halle.de/ausland

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.

Eine bestandene Eignungsprüfung braucht es in den Fächern Gestalten, Musik und Sport. Achtung: Die Termine hierfür liegen zum Teil deutlich vor den Bewerbungszeiträumen!

Wer als Grundschulfach Englisch wählt, muss Sprachkenntnisse nachweisen.

Das Ergänzungsfach Medienbildung kann erst im späteren Verlauf hinzugefügt werden.

Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein. Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.

--

Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.

Ebenfalls sehr zu empfehlen ist, im Vorfeld einen Dienst (FSJ; BFD) möglichst schulnah zu leisten. Dies ist nicht nur inhaltlich ein wegweisender Test für Studieninteressierte, sondern bringt auch einen Bonus im Auswahlverfahren – siehe unten.

Bewerbung/Einschreibung

Bewerbungen und Zulassungen erfolgen im Grundschullehramt immer für die vollständige Fächerkombination Deutsch/Mathe/Drittfach. Sie können für NC-Studiengänge nur einen Hauptantrag stellen, müssen sich zunächst also für eine Kombination entscheiden. Über den Hilfsantrag könnten Sie eine weitere Kombination mit einem anderen Grundschul-Drittfach eintragen. Die Bewerbung ist komplex, lassen Sie sich im Zweifel gern beraten.

  1. Die Fächerkombinationen mit folgenden Drittfächern sind zurzeit örtlich zulassungsbeschränkt (mit NC):
    Englisch • Ethik • Evangelische Religion • Katholische Religion • Sachunterricht • Sport
    Bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist; gilt auch für den Eingang von Unterlagen) über https://www.uni-halle.de/bewerben.
     
  2. Die Fächerkombinationen mit Gestalten oder Musik sind zurzeit zulassungsfrei (ohne NC). Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist Ihnen der Studienplatz sicher. Schreiben Sie sich bitte bis 30. September über www.uni-halle.de/bewerben ein.
     
  3. Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich in jedem Fall bis 15. Juli über uni-assist bewerben.
    > Informationen & Ablauf
     
  4. Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester?
    > Informationen, Fristen, Ablauf

Das Auswahlverfahren

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt – nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten – außer bei der Kombination Deutsch/Mathematik/Sport* wie folgt:

30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),

10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),

60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):

  • In dieser Quote entsteht das Ranking durch a) Abiturdurchschnittsnote und b) diesem freiwillig einzubringenden Auswahlkriterium:
    • Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Bildung, Sport oder Integration/Inklusion (Bescheinigung mit der Bewerbung einreichen, dass bis zum 31. Juli des Bewerbungsjahres mindestens 11 Monate geleistet werden/wurden) oder
    • abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in, Heilpädagoge/Heilpädagogin, Heilerziehungspfleger*in, Sozialpädagogische Assistenz, Sozialassistent*in oder Logopäde/Logopädin (Berufsfachschule)
  • Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote vergeben (1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 76 Punkte; 1,2 = 72 Punkte; ... ; 3,0 und schlechter = 0 Punkte). Wer das studiengangsbezogene Auswahlkriterium nachweist, erhält weitere 20 Punkte. In Summe können für das Ranking also 100 Punkte erreicht werden.

* In dieser Kombination weicht das Auswahlverfahren hinsichtlich der Quoten ab, weil stärker auf die Ergebnisse der Eignungsprüfung Sport fokussiert wird. Das studiengangbezogene Auswahlkriterium findet dort keine Anwendung.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt)

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Dr. Andreas Günther

Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik

Franckeplatz 1
Haus 31
Raum: 107
06110 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23882

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Stand vom: 23.08.2023