Medizin - Ethik - Recht Master-Studiengang
Allgemeine Informationen
Abschluss | Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.) |
---|---|
Umfang | 60 LP |
Regelstudienzeit | 2 Semester |
Studienbeginn | nur Sommersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | 300,00 € pro Semester |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät |
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät |
Institut |
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht |
Akkreditierung | nicht akkreditiert |
Charakteristik und Ziele
Der einjährige, interdisziplinär angelegte Studiengang vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z. B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer*innen umstrittenen Kernfragen (zum Beispiel: menschlicher Wille, Autonomie des Menschen, Grundfragen der Moral).
Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance, vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Lehrenden sind ausgewiesene Expert*innen aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie aus den Reihen der Universität.
Bei Medizin – Ethik – Recht 60 LP handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nichtkonsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Der seit 2005 existierende Masterstudiengang und der Abschluss M.mel. (Master of Medicine, Ethics and Law) sind deutschlandweit einzigartig.
Berufsperspektiven
- Medizinrecht
- Bundesärztekammer/ Landesärztekammern
- Krankenhausleitung/ -verwaltung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Wirtschaftsberatung
- Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller
Akkreditierung
Dieser Studiengang ist nicht akkreditiert.
Struktur des Studiums
- Pflichtmodule (15 LP)
- Wahlpflichtmodule (30 LP)
- Masterarbeit (15 LP)
Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Abweichend davon ist das Studienangebot für Doktorand*innen, Rechtsreferendar*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen an Universitäten grundsätzlich auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt.
Studieninhalt
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer dieser Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt den Inhalt des Pflichtpraktikums, und welche Pflichtmodule zu belegen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Studiums als Übersicht (alternativ: PDF). Die Semesterangaben sind hierbei unverbindliche Empfehlungen.
Darüber hinaus beschreibt das Modulhandbuch (aktuelle Fassung) Lehrinhalte, Lernziele, Umfang und Leistungen der Module detailliert. Rechtliche Basis dafür ist die Studien- und Prüfungsordnung.
Pflichtmodule (30 LP) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Abschlussmodul (Masterarbeit) | 15 | 2. |
Pflichtmodule für Medizinische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik |
10 | 1. |
Pflichtpraktikum | 5 | 1. o. 2. |
Pflichtmodule für Ethische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin |
10 | 1. o. 2. |
Pflichtpraktikum | 5 | 1. o. 2. |
Pflichtmodule für Juristische Qualifikationsgruppe | ||
Einführung Kolloquium und zwei konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik |
10 | 1. o. 2. |
Pflichtpraktikum | 5 | 1. o. 2. |
Wahlpflichtmodule (30 LP) | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Geschichte |
5 | 1. |
Medizinrecht | 5 | 1. |
Sozialrecht | 5 | 1. |
Case studies | 5 | 1. o. 2. |
Einführungsmodul Praktische Philosophie |
5 | 2. |
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (es sind drei Module zu wählen) | ||
Health Economics |
5 | 1. |
Pflegerecht | 5 | 1. |
Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | 1. |
Rechtsmedizin | 5 | 1. o. 2. |
Projekt | 5 | 1. o. 2. |
Vertiefung in Medizin – Ethik – Recht | 5 |
1. o. 2. |
Grundlagen der Klinischen Psychologie | 5 | 2. |
Profilbildungsmodul Praktische Philosophie: Systematik |
5 | 2. |
Theologie (MER) |
5 | 2. |
Praktika
Während des Studiums ist in der vorlesungsfreien Zeit ein vierwöchiges Pflichtpraktikum zu absolvieren, das in begründeten Ausnahmefällen in zwei Abschnitte geteilt werden kann. Dessen Ziel ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben.
Studierende mit ethischer und juristischer Qualifikation müssen dieses Praktikum in einer Klinik absolvieren. Studierende mit medizinischer Qualifikation müssen dieses Praktikum bei einer Krankenhausleitung/ -verwaltung, einem Sozialversicherungsträger, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Rechtsabteilung einer Ärztekammer, der Geschäftsstelle einer Ethikkommission, bei Gericht in einem mit Arzthaftungssachen befassten Spruchkörper, einem Sozialgericht, einem mit Arzthaftungssachen befassten Dezernat der Staatsanwaltschaft oder bei einem Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen besitzt, absolvieren.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis
- eines deutschen rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Erste juristische Prüfung oder Master-Abschluss) oder der zweiten juristischen Staatsprüfung mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ (mindestens neun Punkte, bei einem Master-Abschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Studiums im Ausland oder einem Staatsexamen in Medizin mit einem gleichwertigen Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss eines gleichwertigen Studiums in Medizin im Ausland
- eines Universitätsstudiums (Diplom oder Master-Abschluss) in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen mit dem Prädikat "gut" (mindestens 75 Fachpunkte, bei einem Masterabschluss eine vergleichbare Note) oder einem gleichwertigem Abschluss eines gleichwertigen Studiums im Ausland.
Darüber hinaus setzt das Studium überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Arbeiten voraus.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Das Master-Studium Medizin – Ethik – Recht 60 LP ist zurzeit zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC).
Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar (Ausschlussfrist) über www.uni-halle.de/bewerben.
Nach der Online-Registrierung bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“) und finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht bei der Universität einreichen. Das heißt, auch das „Papierdokument“ muss bis zum 15. Januar eingegangen sein.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- eine Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelorzeugnis)
Wer dieses Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorlegen kann, reicht stattdessen einen Leistungsnachweis (Fächer-/Notenübersicht etc.) über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen im Studium ein. Das Zeugnis selbst muss dann bis 31. Januar des Folgejahres nachgereicht werden. - eine Kopie des Abiturzeugnisses
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- eine Begründung für die Wahl des Studiengangs
Wenn Ihr Hochschulabschluss aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Dezember über uni-assist bewerben. > Informationen & Ablauf
Fachstudienberatung
Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.
Kim Philip Linoh
(kommissarisch)
Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Universitätsplatz 5
Raum: 0.30
06108
Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-23142 E-Mail: mer@jura.uni-halle.de