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Lehramt an Förderschulen modularisiert

Allgemeine Informationen

Abschluss Erstes Staatsexamen Lehramt an Förderschulen
Umfang 270 LP
Regelstudienzeit 9 Semester
Studienbeginn nur Wintersemester
Studienform Direktstudium, Vollzeitstudium
Hauptunterrichtssprache Deutsch
Zulassungsbeschränkung zulassungsbeschränkt (Uni-NC)
Studieren ohne Hochschulreife ja (Details)
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen nein
Fakultät Zentrum für Lehrer*innenbildung
Alle Studienangebote

Charakteristik und Ziele

Lernen ist nicht leicht, und viele Kinder benötigen intensive Förderung und ganz besondere individuelle Unterstützung. Dafür sind ausgebildete Lehrkräfte erforderlich, die mit den speziellen Bedürfnissen ihrer Schüler umgehen können.

Die Ausbildung zur Lehrkraft an Förderschulen erfolgt in zwei Phasen:

  • ein komplett modularisiertes Studium, das mit einem Staatsexamen abschließt (Erste Staatsprüfung)
  • der Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der Zweiten Staatsprüfung

Für das Lehramt an Förderschulen wählen Sie eine der folgenden Kombinationen zweier förderpädagogischer Fachrichtungen:

Außerdem wählen Sie entweder ein Sekundarschulfach oder zwei Grundschulfächer (siehe „Struktur des Studiums“).

Wichtig: Die Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf die Gesamtstruktur des Lehramtsstudiums und die allgemeinen Inhalte. Für das Gesamtbild über Ihr Studium müssen Sie unbedingt auch die Links zu a) ihrer gewählten förderpädagogischen Fachrichtungskombination und b) ihres gewählten Sekundarschulfachs oder ihrer beiden gewählten Grundschulfächer beachten!

Berufsperspektiven

Mit dem Ersten Staatsexamen (Abschluss des Studiums) können Sie sich für die zweite Phase der Lehrerausbildung bewerben, für den Vorbereitungsdienst. Dieser kann grundsätzlich auch in anderen Bundesländern durchgeführt werden kann. Anfragen für die Bewerbung sind an das jeweilige Kultusministerium des aufnehmenden Landes zu richten.

Im Land Sachsen-Anhalt dauert der Vorbereitungsdienst derzeit 16 Monate.

Während des Vorbereitungsdienstes arbeiten Sie bereits an einer Schule, hospitieren und unterrichten unter Anleitung einer Mentorin oder eines Mentors. Dazu müssen begleitende Studienseminare belegt werden.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes legen Sie das Zweite Staatsexamen ab und können sich damit um eine Anstellung als Lehrer*in im staatlichen Schuldienst bewerben.

Struktur des Studiums

Bildungswissenschaften – 30 LP
(Pädagogik und Pädagogische Psychologie)
Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik – 20 LP
Rehabilitationspädagogische Psychologie – 15 LP
Förderpädagogische Fachrichtung I – 30 LP
Förderpädagogische Fachrichtung II – 30 LP
Übergreifende Fachrichtungsmodule – 20 LP

zwei Grundschulfächer mit 45 und 35 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):
Erstes Fach (45 LP): Deutsch oder Mathematik

Zweites Fach (35 LP):

oder ein Sekundarschulfach mit 80 LP (Fachwissenschaft und Fachdidaktik):

Schulpraktika­ – 15 LP
Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer*innen:
Kommunikation, Heterogenität und Inklusion (LSQ-Modul) – 5 LP
Wissenschaftliche Hausarbeit­ – 15 LP
Abschlussprüfung­ – 10 LP

* Das Sekundarschulfach Kunst ist ein Studienfach an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle.

Ergänzungsfach Medienbildung:
Studierende des Lehramts an Förderschulen, die in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und im Grundlagenstudium schon mindestens zwei Fachsemester studiert haben, können sich auch für das Ergänzungsfach Medienbildung mit 35 LP bewerben.

Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ):
Studierende des Lehramts an Förderschulen, die in beiden rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen, im Grundlagenstudium und im Sekundarschulfach bzw. in den beiden Grundschulfächern schon mindestens zwei Fachsemester studiert haben, können sich auch für das Ergänzungsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) mit 35 LP bewerben.

Wahl von Fremdsprachen:
Wenn eine der beiden förderpädadogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik ist, wird die Wahl einer Fremdsprache als Sekundarschulfach oder Grundschulfach nicht empfohlen.

Modularisierung des Studiums:
Die Lehramtsstudiengänge werden in Form von Modulen angeboten. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen, Praktika etc.), die eine thematische Einheit bilden, zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind, klar definierte Anforderungen haben und nach Bestehen aller Modulprüfungen/Modulteilprüfungen die Vergabe von Leistungspunkten (LP) vorsehen. Modulprüfungen finden studienbegleitend statt, bestimmte Module fließen mit einer Gewichtung von insgesamt 60% in die jeweilige Fachnote des Ersten Staatsexamens ein.

Leistungspunkte (LP) / ECTS:
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Leistungspunktesystem zur Anrechnung von Studienleistungen, um diese einheitlich zu bewerten. Leistungspunkte geben den gesamten Lernaufwand der Studierenden wieder und umfassen somit den Zeitaufwand für den unmittelbaren Präsenz-Unterricht, für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes und den Prüfungsaufwand.

Das Studium für das Lehramt an Förderschulen umfasst eine Gesamtanzahl von 270 Leistungspunkten, bei der Wahl der Sekundarschulfächer Kunsterziehung oder Musik 300 Leistungspunkten.

Studieninhalt

Modulübersicht Lehramt an Förderschulen

Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Modulhandbücher für die gewählten rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen sowie Unterrichtsfächer sind in den Detailinformationen der jeweiligen Fachrichtungen bzw. Fächer verlinkt.

Bildungswissenschaften (30 LP)

Das bildungswissenschaftliche Studium dient dem Erwerb der erforderlichen fächerübergreifenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden für das Lehramt an Förderschulen.

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Pädagogik (15 LP)    
Modul I (einschließlich des Beobachtungspraktikums):
  • Einführung in die Grundlagen von Pädagogik und Unterricht oder
  • Einführung in die Allgemeine Grundschulpädagogik
10 1.
Modul III: Schulgeschichte und Schulgestaltung 5 5. od. 6.
Pädagogische Psychologie (15 LP)    
Modul I: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie 5 2./3.
Modul II: Pädagogische Psychologie in Kompetenzbereichen 10 4./5.

Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik (20 LP)

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Einführung in die Allgemeine Rehabilitations- und Integrationspädagogik 10 ab 1./ 2.
Sozialwissenschaftliche Perspektiven auf Diskriminierung unter besonderer Berücksichtigung von behinderten Menschen 5 ab. 5.
Inklusive Pädagogik im Spannungsfeld von Homogenisierung und Anerkennung von Heterogenität 5 ab 6.

Rehabilitationspädagogische Psychologie (15 LP)

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Diagnosegeleitete Förderplanung 10 ab 3.
Psychologische Grundlagen der Entstehung und Bewältigung von Behinderung 5 ab 4.

Übergreifende Fachrichtungsmodule (20 LP)

Modulbezeichnung LP empf.
Sem.
Grundlagen der Didaktik in ausgewählten Lernbereichen 5 ab 2.
Sprache und Kommunikation im rehabilitationspädagogischen Kontext 5 ab 1. bzw. 3.
Erkundungen in rehabilitationspädagogischen Praxisfeldern (Sozialpraktikum) 5 ab 3./4.
Beratung und Kooperation in förderpädagogischen Handlungsfeldern 5 ab 6.

Schlüsselqualifikationsmodul für Lehrer*innen (5 LP)

Das LSQ-Modul „Kommunikation, Heterogenität und Inklusion“ befasst sich mit dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Entwicklung einer physiologischen Sprechstimme.
Das Zentrum für Lehrer*innenbildung bietet unabhängig davon ergänzende Stimmchecks an. Hier kann sich jede angehende Lehrkraft kostenlos eine individuelle Einschätzung und Beratung zur eigenen Stimme einholen. Der Stimmcheck ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem phoniatrischen Gutachten.

Weiterhin dient das LSQ-Modul der kritisch-reflexiven Auseinandersetzung mit aktuellen Forschungsdiskussionen zur Inklusion sowie zum Erwerb von Kompetenzen, Lern- und Leistungspotenzialen in heterogenen Gruppen. Ziel ist es, deren Nutzen zu reflektieren sowie theoretische und praktische Lösungsansätze abzuleiten.

Zwei förderpädagogische Fachrichtungen (2x30 LP)

Die Ausbildung der förderpädagogischen Fachrichtungen erfolgt am Institut für Rehabilitationspädagogik. Detailinformationen der Fachrichtungskombinationen:

Ein Sekundarschulfach (80 LP) oder zwei Grundschulfächer (45+35 LP)

Die Ausbildung der Sekundarschulfächer erfolgt an den jeweiligen Fachinstituten, für die Grundschulfächer am Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik und/oder an den jeweiligen Fachinstituten.

Detailinformationen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Unterrichtsfächer (siehe oben).

Abschluss

Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Förderschulen

Die Staatsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

  • der wissenschaftlichen Hausarbeit
  • je einer schriftlichen Abschlussprüfung in beiden studierten förderpädagogischen Fachrichtungen
  • je einer mündlichen Abschlussprüfung in Rehabilitationspädagogik und Rehabilitationspädagogische Psychologie
  • eine schriftliche Abschlussprüfung im Unterrichtsfach I der Grundschule oder eine schriftliche Abschlussprüfung im Sekundarschulfach

Praktika

Schulpraktika gliedern sich in

  • ein zweiwöchiges Beobachtungspraktikum innerhalb des Moduls I: Einführung in die Grundlagen von Pädagogik im Rahmen der Bildungswissenschaften
  • schulpraktische Übungen in den rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und dem Unterrichtsfach der Sekundarschule im Rahmen der Fachdidaktik
  • zwei Schulpraktika in den rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen und ein förderdiagnostisches Praktikum mit einem Studienumfang von 15 LP
  • ein Sozialpraktikum
  • ein förderdiagnostisches Praktikum

Auslandsaufenthalt

Im Lehramtsstudium die Welt erfahren: Mobilitätsfenster für internationale Studien- und Praxisaufenthalte ermöglichen es allen Lehramtsstudierenden, die für den Lehrer*innenberuf benötigten interkulturellen Kompetenzen zu entwickeln. Ganz unabhängig von den gewählten Studienfächern bieten sich ideale Voraussetzungen für Studien- und/oder Praxisaufenthalte im Ausland durch:

  • Beratung und Information von Anfang an
  • garantierte Förderung bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten in Europa
  • gute Fördermöglichkeiten für Aufenthalte außerhalb Europas
  • kostenfreie sprachliche und interkulturelle Vorbereitung
  • digitale Betreuung und Begleitung im Ausland
  • Anrechnung der im Ausland erbrachten Studien-/Praxisleistungen
  • Nachbereitung und Zertifizierung nach der Rückkehr

Mehr Informationen: www.zlb.uni-halle.de/ausland

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur).

Qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können die Studienberechtigung für dieses Studium nach Bewährung im Probestudium erlangen.

Darüber hinaus ist ggf. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in den Sekundarschulfächern Kunst (Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle), Musik oder Sport bzw. in den Grundschulfächern Gestalten, Musik oder Sport zu erbringen.

Für die Sekundarschulfächer Englisch und Französisch bzw. das Grundschulfach Englisch sind Sprachnachweise erforderlich.

Da die Stimme von Lehrkräften stark belastet wird, empfehlen wir zusätzlich die Erstellung eines phoniatrischen Gutachtens. Dieses ist allerdings keine Voraussetzung für die Aufnahme des Lehramtsstudiums. Im Studium werden (nur für Studierende, nicht für Bewerber*innen) Stimmchecks angeboten.

Wichtig: Wer an Schulen arbeitet, muss gegen Masern geimpft sein. Das gilt bereits für Praktika während des Studiums.

Bewerbung/Einschreibung

Der Studiengang Lehramt an Förderschulen ist zurzeit für alle 5 Fachrichtungskombinationen zulassungsbeschränkt (mit NC).

  • Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich bitte bis 15. Juli (Ausschlussfrist; gilt auch für den Eingang von Unterlagen) über www.uni-halle.de/bewerben.
  • Wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland stammt, müssen Sie sich bis 15. Juli über uni-assist bewerben.
    > Informationen & Ablauf
  • Sie beabsichtigen einen Hochschul-/Studiengangwechsel mit Start in einem höheren Fachsemester?
    > Informationen, Fristen, Ablauf

Hinweise

  1. Sie müssen sich bei der Bewerbung für eine der oben genannten Kombinationen der rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen entscheiden (Hauptantrag). Im Hilfsantrag könnten Sie aber eine weitere Fachrichtungskombination eintragen.
  2. Für die Grundschulfächer erfolgt kein Auswahl- und Zulassungsverfahren. Das heißt: Bekommen Sie für „Ihre“ rehabilitationspädagogische Fachrichtungskombination eine Zulassung, können Sie sich in jedem Fall einschreiben.
  3. Bei Wahl eines Sekundarschulfachs verhält es sich anders: Es kann vorkommen, dass Sie nur für das Unterrichtsfach oder nur für die Kombination zugelassen werden (= Teilzulassung). Lesen Sie hierzu die Bewerbungs-FAQ.
  4. Die Bewerbungsoptionen sind vergleichsweise komplex. Zögern Sie nicht, sich im Zweifel intensiv beraten zu lassen.

Das Auswahlverfahren

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt - nach Abzug von Studienplätzen in sogenannten Vorabquoten - wie folgt:

30 Prozent der Studienplätze an die Bewerber*innen mit den besten Abiturdurchschnittsnoten (Abiturbestenquote),

10 Prozent nach der Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich der Studienzeiten an deutschen Hochschulen (Wartezeitquote),

60 Prozent im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschule (AdH):

  • In dieser Quote wird neben der Abiturdurchschnittsnote ein weiteres notenunabhängiges Kriterium ins Verfahren einbezogen.
  • Dabei werden maximal 80 Punkte für die Abiturdurchschnittsnote vergeben (1,0 = 80 Punkte; 1,1 = 76 Punkte; 1,2 = 72 Punkte; ... ; 3,0 und schlechter = 0 Punkte). Für den Nachweis des studiengangsbezogenen Auswahlkriteriums gibt es weitere 20 Punkte. Als Summe können also 100 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge der Bewerber wird nach der erreichten Gesamtpunktzahl ermittelt.
  • Für das Lehramt an Förderschulen wird als studiengangsbezogenes Auswahlkriterium berücksichtigt:
    • ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in den Bereichen Soziales, Bildung, Sport oder Integration/Inklusion (Bescheinigung mit der Bewerbung einreichen, dass bis zum 31. Juli des Bewerbungsjahres mindestens 11 Monate geleistet werden/wurden) oder
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher*in, Heilpädagoge/Heilpädagogin, Heilerziehungspfleger*in, Sozialpädagogische Assistenz, Sozialassistent*in oder Logopäde/Logopädin (Berufsfachschule).
    • Konkret heißt das: Das oben beschriebene zusätzliche Auswahlkriterium wird im Verfahren für die gewählten rehabilitationspädagogischen Fachrichtungen angewendet. Wird eine Kombination mit einem zulassungsbeschränkten Sekundarschulfach gewählt, werden die Bonuspunkte bei Nachweis des oben beschriebenen Kriteriums auch in jenem Auswahlverfahren vergeben.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt (Studienplatzvergabeverordnung Sachsen-Anhalt)

Wichtig zu wissen!
Das studiengangsbezogene Auswahlkriterium ist für das Studium im Lehramt an Förderschulen keine Zulassungsvoraussetzung!

Fachstudienberatung

Bitte wenden Sie sich mit Detailfragen zu Studieninhalt und -ablauf direkt an die Fachstudienberatung.

Dr. Wolfram Kulig

Institut für Rehabilitationspädagogik

Franckeplatz 1
Raum: 144
06110 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 55-23759

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Stand vom: 09.01.2024