Studienfinanzierung

Individuelle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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So finanzieren Sie Ihr FOM Studium

Flexible Finanzierungsmöglichkeiten

Ihrem Bildungsauftrag entsprechend gibt die FOM allen hochschulberechtigten Studieninteressierten die Chance auf akademische Bildung – sei es berufsbegleitend, dual oder in Vollzeit. Damit dies zu tragbaren Konditionen geschieht, gibt es flexible Möglichkeiten der Studienfinanzierung, von BAföG über Stipendien bis zum eigenen Gehalt. Selbst im Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage haben Sie die Chance, Ihr Studium an der FOM Hochschule zu beginnen oder fortzusetzen.

Ihre Optionen

Individuelle Anpassung der Monatsraten

Die Monatsraten für ein Hochschulstudium an der FOM betragen im Regelfall je nach Studiengang zwischen 345 Euro und 595 Euro. Auf Wunsch kann die Zahlung der Monatsraten auf Basis einer individuellen Vereinbarung über einen längeren Finanzierungszeitraum gestreckt werden, so dass sich der monatliche Betrag verringert. Bitte sprechen Sie dazu mit unserer Studienberatung.

Förderung durch Ihren Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber unterstützten Ihre Mitarbeitenden aktiv beim ausbildungs- oder berufsbegleitenden Studium. Oft zahlen sie einen Zuschuss oder finanzieren sogar das komplette Studium. 

Kostenfreies Urlaubssemester

Bei Bedarf können Sie Ihr FOM Studium für bis zu zwei Urlaubssemester kostenfrei ruhen lassen. In dieser Zeit zahlen Sie keine Studiengebühren.

Aussetzen der Studiengebühren

In begründeten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Studiengebühren für 6 oder 12 Monate auszusetzen – zinslos und ohne jegliche Zusatzkosten.

Rückzahlung erst nach Hochschulabschluss

Bildungsfonds und Studienkredite

Sie können Ihr berufsbegleitendes Hochschulstudium durch einen niedrigverzinsten Bildungsfonds oder Studienkredit finanzieren. In beiden Fällen ist die Rückzahlung erst nach Abschluss des Studiums fällig und erfolgt in monatlichen Raten.   

Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts während des Erststudiums. Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.

 

Für eine Studienfinanzierung aus dem Festo Bildungsfonds können Sie sich bewerben, wenn Sie einen naturwissenschaftlichen, technischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Bachelor-, Master- (auch MBA) oder Promotionsstudiengang studieren – unabhängig davon, ob dieser im In- oder Ausland absolviert wird. Für ein Bachelorstudium können Sie einen Studienkredit von bis zu 15.000 Euro beantragen; für einen Masterabschluss oder eine Promotion bis zu 40.000 Euro.

 

Ob für das komplette Studium oder nur für einzelne Abschnitte wie ein Auslandssemester oder die Abschlussphase: Studierende können bei der Deutsche Bildung Studienfinanzierung eine finanzielle Unterstützung zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro beantragen und diese auch mit anderen Finanzierungsquellen kombinieren. Die Studienfinanzierung wird über den Studienfonds der Deutschen Bildung möglich gemacht.

 

Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Er richtet sich an Beschäftigte mit (Haupt-)Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW. In erster Linie werden hier vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berufliche Weiterbildungen gefördert. Aufgrund einer aktuellen Änderung können nun auch Personen gefördert werden, die ein berufsbegleitendes Bachelor- oder Master-Studium aufnehmen möchten, sofern Sie bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen. Besteht ein individueller Anspruch auf Förderung kann das berufsbegleitend Studium im Kalenderjahr einmalig mit maximal 500 Euro bezuschusst werden.  

 

Fördermöglichkeiten

Stipendien für Studierende

Es gibt verschiedene staatliche und private Fördermöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können, um Ihre finanzielle Belastung zu verringern.

Das Aufstiegsstipendium fördert Berufstätige, die in Vollzeit oder berufsbegleitend ein Erststudium beginnen möchten. Es richtet sich vor allem an Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur, sondern durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erlangt haben. Berufsbegleitend Studierende können jährlich einen Zuschuss von 2.900 Euro erhalten. Das Aufstiegsstipendium wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert.

 

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Beruflich Begabten sollen zusätzliche Perspektiven durch ein Studium eröffnet werden, auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung soll mit dem Weiterbildungsstipendium erhöht werden. Die Förderung bei berufsbegleitenden Studiengängen beträgt insgesamt 8.700 Euro innerhalb von drei Förderjahren. 

Die Online-Vergleichsplattform mystipendium.de bietet Interessierten die Möglichkeit, Stipendien zu vergleichen die zum jeweiligen Profil passen. Insgesamt stehen mehr als 3.260 Stipendienprogramme zur Auswahl.

 

Stock Foto Steuerliche Absetzbarkeit Steuer

Sonderausgaben, Werbungskosten, Betriebsausgaben

Steuerliche Absetzbarkeit

Wenn Sie sich in einem einkommensteuerpflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und ein berufsbegleitendes Hochschulstudium absolvieren, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um einen Großteil der Studienkosten steuerlich geltend zu machen. Je nach persönlicher Ausgangssituation – z. B. abgeschlossene Berufsausbildung, Selbstständigkeit oder Unterstützung durch den Arbeitgeber – können Sie die Kosten als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

 

Folgende Kosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden: 

  • Studiengebühren
  • Fachbücher und -zeitschriften 
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel z. B. Laptop oder Bürobedarf 
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung und Hochschulzentrum 
  • Fahrtkosten für private Lern- und Arbeitsgemeinschaft
  • Mehraufwendungen für Verpflegung (bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden inkl. Fahrtzeit)
  • Zinsen für Studienkredite 
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BAföG, Kindergeld, Nebenjob

Finanzierung des Vollzeitstudiums

Wenn Sie in Vollzeit studieren, können Sie wöchentlich bis zu 20 Stunden nebenbei arbeiten und auf diese Weise eigenes Geld verdienen. Bis zu Ihrem 27. Lebensjahr erhalten Ihre Eltern Kindergeld und können Sie damit  fördern. Außerdem besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Über Ihre Eltern sind Sie zudem sozial- und krankenversichert und genießen zahlreiche Vergünstigungen für Studierende.